Welchen Kindesunterhalt haben Sie zu zahlen und was steht Ihrem (Ex)Partner zu? Der Rechner ermittelt die Leistung auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2024).
Ein Anspruch des "Ehegatten" muß nicht unbedingt erfüllt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein zu geringes Einkommen hat oder wenn nach Erfüllung der Unterhaltsansprüche der Kinder das Resteinkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Auch wenn die Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen haben besteht kein Anspruch auf Unterhalt für den (Ex)Partner. Tragen Sie Ihre Werte in den Unterhaltsrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Ehegattenunterhalt kann grundsätzlich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden!
Rahmendaten
Eigenbedarf des erwerbstätigen Unterhaltpflichtigen (Existenzminimum):
Eigenbedarf des nicht erwerbstätigen Unterhaltpflichtigen:
Vom
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und des getrennt lebenden Unterhaltsempfängers werden für das
anrechenbare Nettoeinkommen 5% berufsbedingte Kosten (min. 50 €, max. 150 €) abgezogen .
Höhere Aufwendungen als diese Pauschale müssen nachgewiesen werden, Eingabefeld "Anrechenbare Aufwendungen".
Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie mit einer Hypothek finanzieren, können Sie diese Kosten (bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen) als Altersvorsorge abziehen.
Das bereinigte Einkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 einer Einkommensstufe zugeordnet. Nach dieser Tabelle werden auch die Unterhaltsbeträge der
Kinder klassifiziert.
Mindestunterhalt für Kinder
Von dem ermittelten Unterhalt wird bei nicht volljährigen Kindern immer das halbe Kindergeld und bei Volljährigen das ganze Kindergeld abgezogen. Ab 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind 250 €.
Das Kindergeld wird im Unterhaltsrechner abgezogen und nur die Zahlbeträge angezeigt!
Monatlicher Eigenbedarf
Der Selbstbehalt liegt beim Existenzminimum. Wenn die Unterhaltsleistungen höher sind als die Differenz aus dem anrechenbaren Nettoeinkommen und diesem Selbstbehalt werden die Unterhaltssätze der Kinder
durch einen Faktor reduziert.
Wohnvorteil
Wenn Sie mietfrei wohnen, haben Sie einen Wohnwertvorteil mit Auswirkung auf die Berechnung des Unterhalts. Der Wohnwert ergibt sich aus den möglichen Mieteinnahmen der Wohnung oder des Hauses.
Der Wohnvorteil wird dem Nettoeinkommen zugeschlagen. Falls die Immobilie noch belastet ist, können die Kosten (Tilgung, Zinsen) als anrechenbare Aufwendungen das Nettoeinkommen verringern.
Fakten Ehegattenunterhalt
Der Ehegattenunterhalt beträgt 45% von der Differenz aus Resteinkommen des Unterhaltleistenden und dem anrechenbaren Nettoeinkommen des getrennt lebenden Unterhaltbeziehers. Die Unterhaltsleistungen für Kinder haben allerdings
Vorrang und das Existenzminimum muss gesichert sein!
Kinder haben eigenes Einkommen
Wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind ein eigenes Einkommen hat, ist zu unterscheiden, ob das Kind volljährig oder minderjährig ist. Das Einkommen des Kindes muss in jedem Fall auf den Unterhalt beider Elternteile angerechnet werden.
Das Einkommen der Kinder wird im Rechner
nicht berücksichtigt!
Kindesunterhalt, Unterhaltstitel
Wundern Sie sich nicht, wenn Sie einen formalen Brief vom Jugendamt bekommen.
Sie werden als Unterhaltsschuldner aufgefordert, die Unterhaltspflicht für Ihre Kinder vor dem Jugendamt anzuerkennen. Dieses erfolgt in einem kostenlosen, einfachen Verfahren zur Unterhaltsfeststellung und Unterhaltstitulierung. Der Titel ist eine vollstreckbare Urkunde, die bei ausbleibender Zahlung des Kindesunterhalts zur Gehaltspfändung führen kann.
Es sind zwei Formen des Unterhaltstitels möglich.
- Beim statischen Titel wird der aktuell errechnete Unterhalt als fester Betrag eingetragen.
- Beim dynamischen Titel wird festgelegt, daß der Betrag sich möglichen Änderungen automatisch anpasst. Dieses erfolgt in den meisten Fällen durch den Eintrag des Prozentsatzes.
Die Urkunde muss dann nicht geändert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen (Mindestunterhalt, andere Altersstufe) ändern.
Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird der Unterhaltstitel beim zuständigen Amtsgericht eingeklagt. Das Gericht wird die Unterhaltsverpflichtung bestätigen und Sie werden die Gerichtskosten zahlen müssen
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Familienunterhalt