Kindesunterhalt , Ehegattenunterhalt

Welchen Kindesunterhalt haben Sie zu zahlen und was steht Ihrem (Ex)Partner zu? Der Rechner ermittelt die Leistung auf der Basis der Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2023). Ein Anspruch des "Ehegatten" muß nicht unbedingt erfüllt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete ein zu geringes Einkommen hat oder wenn nach Erfüllung der Unterhaltsansprüche der Kinder das Resteinkommen im Bereich des Existenzminimums liegt. Auch wenn die Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen haben besteht kein Anspruch auf Unterhalt für den (Ex)Partner. Tragen Sie Ihre Werte in den Unterhaltsrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Ehegattenunterhalt kann grundsätzlich durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden!
Familienunterhalt 2023 Rechner
Ihre Angaben
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen 
Berufsbedingte Aufwendungen 
Immobiliendarlehen 
Ehegattenunterhalt

Kindesunterhalt


Ihr Ergebnis
Unterhaltsleistung

Rahmendaten

Eigenbedarf des erwerbstätigen Unterhaltpflichtigen (Existenzminimum):
Eigenbedarf des nicht erwerbstätigen Unterhaltpflichtigen:
Vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und des getrennt lebenden Unterhaltsempfängers werden für das anrechenbare Nettoeinkommen 5% berufsbedingte Kosten (min. 50 €, max. 150 €) abgezogen . Höhere Aufwendungen als diese Pauschale (siehe Eingabefeld "Berufsbedingte Aufwendungen" im Rechner), müssen nachgewiesen werden!

Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie mit einer Hypothek finanzieren, können Sie diese Kosten (bis maximal 4% vom Bruttoeinkommen) als Altersvorsorge abziehen.

Das bereinigte Einkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2023 einer Einkommensstufe zugeordnet. Nach dieser Tabelle werden auch die Unterhaltsbeträge der Kinder klassifiziert.
Mindestunterhalt für Kinder

  • 0-5 Jahre:
  • 6-11 Jahre:
  • 12-17 Jahre:
  • ab 18 Jahre:
Von dem ermittelten Unterhalt wird bei nicht volljährigen Kindern immer das halbe Kindergeld und bei Volljährigen das ganze Kindergeld abgezogen. Ab 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind 250 €.
Das Kindergeld wird im Unterhaltsrechner abgezogen und nur die Zahlbeträge angezeigt!

Monatlicher Eigenbedarf

Der Selbstbehalt liegt beim Existenzminimum. Wenn die Unterhaltsleistungen höher sind als die Differenz aus dem anrechenbaren Nettoeinkommen und diesem Selbstbehalt werden die Unterhaltssätze der Kinder durch einen Faktor reduziert.

Fakten Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt beträgt 45% von der Differenz aus Resteinkommen des Unterhaltleistenden und dem anrechenbaren Nettoeinkommen des getrennt lebenden Unterhaltbeziehers. Die Unterhaltsleistungen für Kinder haben allerdings Vorrang und das Existenzminimum muss gesichert sein!

Kinder haben eigenes Einkommen

Wenn ein unterhaltsberechtigtes Kind ein eigenes Einkommen hat, ist zu unterscheiden, ob das Kind volljährig oder minderjährig ist. Das Einkommen des Kindes muss; in jedem Fall auf den Unterhalt beider Elternteile angerechnet werden.

1. Beispiel: Der 17-jährige Sohn lebt bei der Mutter und der Vater zahlt normalerweise 377 € Unterhalt. Nachdem das Kind eine Lehre begonnen hat und 600 € eigenes Einkommen bezieht, kann nach Abzug von 90 € Freibetrag jeder Elternteil seinen Unterhalt um 255 € kürzen. Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig. Der Vater zahlt also nur noch 122 €.

2. Beispiel: Wenn das Kind volljährig ist und eigenständig lebt, zahlen beide Elternteile Barunterhalt. Das Einkommen des Kindes wird nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen anteilig mit den Unterhaltszahlungen der Eltern verrechnet. Beide Elternteile werden entsprechend entlastet!

Kindesunterhalt, Unterhaltstitel

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie einen formalen Brief vom Jugendamt bekommen. Sie werden als Unterhaltsschuldner aufgefordert, die Unterhaltspflicht für Ihre Kinder vor dem Jugendamt anzuerkennen. Dieses erfolgt in einem kostenlosen, einfachen Verfahren zur Unterhaltsfeststellung und Unterhaltstitulierung. Der Titel ist eine vollstreckbare Urkunde, die bei ausbleibender Zahlung des Kindesunterhalts zur Gehaltspfändung führen kann.
Es sind zwei Formen des Unterhaltstitels möglich.
  • Beim statischen Titel wird der aktuell errechnete Unterhalt als fester Betrag eingetragen.
  • Beim dynamischen Titel wird festgelegt, daß der Betrag sich möglichen Änderungen automatisch anpasst. Dieses erfolgt in den meisten Fällen durch den Eintrag des Prozentsatzes. Die Urkunde muss; dann nicht geändert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen (Mindestunterhalt, andere Altersstufe) ändern.

Wenn Sie die Unterschrift verweigern, wird der Unterhaltstitel beim zuständigen Amtsgericht eingeklagt. Das Gericht wird die Unterhaltsverpflichtung bestätigen und Sie werden die Gerichtskosten zahlen müssen

Stichworte: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Familienunterhalt