Vorzeitige Rente, Verluste

Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer auch zukünftig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre), muss mit höheren Rentenverlusten als bisher rechnen.

Dass bei einer vorzeitigen Verrentung Abschläge (0,3% pro Monat) entstehen ist allgemein bekannt, aber wie hoch sind die Verluste wegen fehlender Einzahlungen in die Rentenversicherung?
Wenn Sie auch bei einer vorzeitigen Verrentung 45 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung hatten (wählbar im Rechner), können Sie zwei Jahre vorher ohne Abschlag in Renten gehen.

Für die Berechnung sollte die Renteninformation vorliegen, den Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Der Renteninformation können Sie die aktuelle Rentenanwartschaft entnehmen. Auf der Basis dieses Wertes erfolgt eine Hochrechnung auf die Regelaltersrente.

Rentenabschlag, Rentenverlust
Ihre Angaben
Geburtsdaten
Aktuelles Monatsgehalt (brutto)
Rentenanwartschaft aktuell

45 Beitragsjahre in der DRV
Ihr Ergebnis


Verlust durch fehlende Einzahlungen

Zwischensumme

Abschlag



Rentenverlust


Verlust jährlich

Rahmendaten

Bemessungsgrenze Rentenversicherung:
Durchschnittseinkommen:
Rentenwert:

Anhebung des Rentenalters

Ab 2012 wurde das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Man kann allerdings ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehe. Wer 4 Jahre früher geht muss einen Rentenabschlag von 14,4% hinnehmen, dazu kommen noch die fehlenden Einzahlungen!

Geburtsjahr und Altersgrenze

1946: 65 Jahre
1947: +1 Monat
1948: +2 Monate
1949: +3 Monate
1950: +4 Monate
1951: +5 Monate
1952: +6 Monate
1953: +7 Monate
1954: +8 Monate
1955: +9 Monate
1956: +10 Monate
1957: +11 Monate
1958: 66 Jahre
1959: +2 Monate
1960: +2 Monate
1961: +2 Monate
1962: +2 Monate
1963: +2 Monate
ab 1964: 67 Jahre

Ausnahmen und Vertrauensschutz

  • Die Mindestaltersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteil­zeitarbeit wurde bereits von 60 auf 63 Jahre stufenweise angehoben. Wer ab Dezember 1948 geboren ist, kann mit Abschlägen frü­hestens mit 63 Jahren in Rente gehen.

  • Die Altersrente für Frauen kann mit Abschlägen mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für bis 1952 geborene Versicherte.

  • Die Altersrente für langjährig Versicherte kann mit Abschlägen ab dem 63. Geburtstag beginnen.

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für eine vorzeitige Rente ohne Abzüge erhöht sich die Altersgrenze schrittweise. Jahrgänge 1952 bis 1963 von 63 Jahre auf 65 Jahre. Für spätere Jahrgänge gilt 65 Jahre.
    Die Altersgrenze für eine vorzeitige Rente mit Abschlägen steigt entsprechend von 60 Jahren auf 62 Jahre. Ein maximaler Abschlag (3 Jahre früher) ist dann 10,8%.

Die Verluste bei vorzeitiger Verrentung können erheblich sein. Wenn Sie also früher gehen wollen, sollten Sie privat vorsorgen. Nutzen Sie rechtzeitig die Möglichkeiten staatlicher Fördermaßnahmen zur Eigensicherung.

Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze

Bis zum 31. Dezember 2022 war der Hinzuverdienst begrenzt. Bei einer Überschreitung einer Grenze wurde die Rente gekürzt. Ab dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.