Vorzeitige Rente, Verluste

Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer auch zukünftig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre), muss mit höheren Rentenverlusten als bisher rechnen.

Dass bei einer vorzeitigen Verrentung Abschläge (0,3% pro Monat) entstehen ist allgemein bekannt, aber wie hoch sind die Verluste wegen fehlender Einzahlungen in die Rentenversicherung?
Wenn Sie auch bei einer vorzeitigen Verrentung 45 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung hatten (wählbar im Rechner), können Sie zwei Jahre vorher ohne Abschlag in Renten gehen.

Für die Berechnung sollte der Rentenbescheid vorliegen, den Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Dem Rentenbescheid können Sie die aktuelle Rentenanwartschaft entnehmen. Auf der Basis dieses Wertes erfolgt eine Hochrechnung auf die Regelaltersrente.

Rentenabschlag, Rentenverlust
Ihre Angaben
Geburtsdaten
Aktuelles Monatsgehalt (brutto)
Rentenanwartschaft

45 Beitragsjahre in der DRV
Neue Bundesländer
Ihr Ergebnis


Verlust durch fehlende Einzahlungen

Zwischensumme

Abschlag



Dauerhafter Rentenverlust

Grundsätzliches

Wenn Sie keinen Rentenbescheid haben, können Sie die Rentenanwartschaft mit der "Heydornschen Faustformel" (unten) überschlägig berechnen. Die bisher erdiente Rente ist das durchschnittliche Monatsbruttoeinkommen im Betrachtungszeitraum dividiert durch hundert und multipliziert mit den bisherigen Arbeitsjahren.

Tragen Sie Ihre Daten in den Minirechner ein. Die Rente wird automatisch bei jeder Änderung angezeigt! Das Ergebnis ist ein hinreichend genauer Schätzwert.

Mittleres Monatsbrutto €
Zeitraum Jahre
Rentenanwartschaft €

Rahmendaten

(alte Bundesländer / neue Bundesländer)
Bemessungsgrenze Rentenversicherung:
Durchschnittseinkommen:
Rentenwert:

Anhebung des Rentenalters

Ab 2012 wurde das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Man kann allerdings ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehe. Wer 4 Jahre früher geht muss einen Rentenabschlag von 14,4% hinnehmen, dazu kommen noch die fehlenden Einzahlungen!

 Geburtsjahr  Altersgrenze 
194665 Jahre
1947 65 Jahre 1 Monat
1948 65 Jahre 2 Monate
1949 65 Jahre 3 Monate
1950 65 Jahre 4 Monate
1951 65 Jahre 5 Monate
1952 65 Jahre 6 Monate
1953 65 Jahre7 Monate
1954 65 Jahre 8 Monate
1955 65 Jahre 9 Monate
1956 65 Jahre 10 Monate
195765 Jahre 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre 2 Monate
196066 Jahre 4 Monate
196166 Jahre 6 Monate
196266 Jahre 8 Monate
1963 66 Jahre 10 Monate
>=196467 Jahre

Ausnahmen und Vertrauensschutz

  • Die Mindestaltersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteil­zeitarbeit wurde bereits von 60 auf 63 Jahre stufenweise angehoben. Wer ab Dezember 1948 geboren ist, kann mit Abschlägen frü­hestens mit 63 Jahren in Rente gehen.

  • Die Altersrente für Frauen kann mit Abschlägen mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden. Allerdings gilt diese Regelung nur für bis 1952 geborene Versicherte.

  • Die Altersrente für langjährig Versicherte kann mit Abschlägen ab dem 63. Geburtstag beginnen.

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Für eine vorzeitige Rente ohne Abzüge erhöht sich die Altersgrenze schrittweise. Jahrgänge 1952 bis 1963 von 63 Jahre auf 65 Jahre. Für spätere Jahrgänge gilt 65 Jahre.
    Die Altersgrenze für eine vorzeitige Rente mit Abschlägen steigt entsprechend von 60 Jahren auf 62 Jahre. Ein maximaler Abschlag (3 Jahre früher) ist dann 10,8%.

Die Verluste bei vorzeitiger Verrentung können erheblich sein. Wenn Sie also früher gehen wollen, sollten Sie privat vorsorgen. Nutzen Sie rechtzeitig die Möglichkeiten staatlicher Fördermaßnahmen zur Eigensicherung.

Rentenabschlag ausgleichen

Mit Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können Sie Rentenabchläge ausgleichen.
Der Ausgleichsbetrag kann mit meinem Rechner zum Rentenausgleich genau ermittel werden oder Sie nutzen zur Abschätzung eine einfache Formel:
Ausgleichbetrag = Rentenabschlag x 250.
Auf der Seite finden Sie auch Hinweise, ob sich dieser Ausgleich lohnt. Ab einem Alter von 50 Jahren können die Sonderzahlungen geleistet werden.

Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze

Bis zum 31. Dezember 2022 war der Hinzuverdienst begrenzt. Bei einer Überschreitung einer Grenze wurde die Rente gekürzt. Ab dem 1. Januar 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.

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