Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer auch zukünftig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre), muss mit höheren Rentenverlusten als bisher rechnen.
Dass bei einer vorzeitigen Verrentung Abschläge (0,3% pro Monat) entstehen ist allgemein bekannt, aber wie hoch sind die Verluste wegen fehlender Einzahlungen in die Rentenversicherung?
Wenn Sie auch bei einer vorzeitigen Verrentung 45 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung hatten (wählbar im Rechner), können Sie zwei Jahre vorher ohne Abschlag in Renten gehen.
Für die Berechnung sollte die Renteninformation vorliegen, den Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.
Der Renteninformation können Sie die aktuelle Rentenanwartschaft entnehmen. Auf der Basis dieses Wertes erfolgt eine Hochrechnung auf die Regelaltersrente.