Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer auch zukünftig ab dem vollendeten 63. Lebensjahr die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen will (Voraussetzung: 35 Versicherungsjahre), muss mit höheren Rentenverlusten als bisher rechnen.
Dass bei einer vorzeitigen Verrentung Abschläge (0,3% pro Monat) entstehen ist allgemein bekannt, aber wie hoch sind die Verluste wegen fehlender Einzahlungen in die Rentenversicherung?
Für die Berechnung sollte der Rentenbescheid vorliegen, den Sie jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.