Rentenrechner, Deutsche Rentenversicherung

Wieviel Rente würden Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen? Dieser Rechner berechnet genau die Rente, die Sie von der deutschen Rentenversicherung bekommen. Aus Ihren Bruttoeinkommen werden für jedes Jahr die Rentenpunkte errechnet und summiert. Basis sind die Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung.
Alternativ können Sie auch mit meinem einfachen Rentenrechner Ihre Rentenerwartung mit statistischem Ansatz nur aus dem aktuellen Bruttoeinkommen und den bisher erworbenen Rentenpunkten ermitteln.

Vorbereitung des genauen Rentenrechners:

Tip: Wenn Sie lange Zeit Spitzenverdiener waren und Zeit beim Eintragen reduzieren wollen, lohnt sich eine Voreinstellung mit den Werten der Bemessungsgrenze. Die automatisch eingetragenen Einkommenswerte können dann natürlich individuell mit Ihren jeweiligen Daten überschrieben werden.

Genaue Rentenberechnung
Ihre Angaben
Ihr Geburtsjahr

Vorgabe Jahresbrutto


Ihr Ergebnis
Anspruch mit 63 Jahren

Abschlag

Bruttorente


Anspruch mit 64 Jahren

Abschlag

Bruttorente


Anspruch mit 65 Jahren

Abschlag

Bruttorente


Anspruch mit 66 Jahren

Abschlag

Bruttorente


Anspruch mit 67 Jahren

Abschlag

Bruttorente


Grundsätzliches

Rentenbezug ohne Abschlag mit:
Summe der Rentenpunkte mit 67 Jahren:

Der Rentenrechner ermittelt Ihre Rentenerwartung aus den geleisteten Zahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (vormals BfA / LVA).
Für die Zeit des Grundwehrdienstes den Durchschnittswert als Bruttojahreseinkommen eintragen, siehe Beitragsbemessungsgrenze.
Bei Renteneintritt bis 2005 wurden auch maximal 36 Monate einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung mit 75% des Durchschnittseinkommens bewertet. Bis 2009 ist diese Anrechnung auf Null abgeschmolzen und die Studienzeit wird nur noch als beitragsfreie Zeit anerkannt (SGB VI § 263). Ein Gutverdienender verliert durch diesen Handstreich ca. 90 € Rente. Ausgenommen sind Beamte, z.B. Lehrer: 3 Jahre der Ausbildungszeit werden als Dienstzeit anerkannt. Bei einem Oberstudienrat (A14) erhöht die Ausbildungszeit die Pension um 215 € !

Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme:

Langjährig Versicherte haben die Möglichkeit bereits mit 63 Jahren und Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1946 geboren sind, können bereits mit 60 Jahren aus Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit in Rente gehen. Nach dem vom Bundeskabinett am 3. Dezember 2003 beschlossenen RV- Nachhaltigkeitsgesetzes wird diese Altersgrenze ab dem Jahr 2006 monatsweise auf 63 Jahre angehoben. Die Entscheidung des vorzeitigen Ruhestandes sollte genau überlegt werden, denn es entstehen finanzielle Einbußen durch Abschläge von 0,3% pro Monat. Diese Verluste wirken sich erheblich aus, weil auch die Beitragszahlungen für die Jahre des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben fehlen und die Rentenerwartung dadurch schon geringer ist!
Für Arbeitnehmer, die nach 1946 geboren sind, werden nach vorzeitigem Renteneintritt höhere Abschläge fällig (Rentenkürzung).

Solidargemeinschaft und Rendite:

Gesamte Nettozahlung in die Rentenkasse inklusive Arbeitgeberanteil:
Virtueller Kontostand bei einer mittleren Verzinsung von 3%:

Ihre Bruttorentenerwartung haben Sie hier errechnet, doch was bleibt Ihnen davon als Nettorente? Bis 2004 war von der Rente nur der Ertragsanteil steuerpflichtig. Ab 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz. Es regelt die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Informieren Sie sich auf meinen Seiten über die Abgabenlast auf Altersrenten und Betriebsrenten!

Versorgungsausgleich

Nach einer Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche nach dem Halbteilungsgrundsatz behandelt. Ist z. B. die Ehefrau nicht in einem Beschäftigungsverhältnis gewesen, wird faktisch die halbe Rentenerwartung des Ehemannes für diesen Zeitraum dem Rentenkonto der geschiedenen Ehefrau zugerechnet.
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