Grundrente, Berechnungsbasis: Entgeltpunkte

Sie haben Ihren Rentenbescheid zur Hand? Grundrentenanspruch haben Sie erst ab 33 anrechenbaren Jahren (rentenversicherungspflichtige Zeit + Kindererziehungs- oder Pflegezeit) zum Zeitpunkt der Verrentung. Tragen Sie die Entgeltpunkte (EP) in die Liste ein! Die Jahresziffer ist nur eine Zählgröße.

Wenn kein Rentenbescheid vorliegt, sollten Sie den einfachen Grundrenten-Rechner verwenden, der den Anspruch aus dem Bruttoeinkommen überschlägig errechnet.

Löschen Sie die Voreinstellung und tragen Sie Ihre Werte ein!

Sie können natürlich jeden einzelnen Rentenpunkt aus Ihrem Rentenbescheid mühevoll eintragen.
Mit diesem Hilfmittel können Sie die Beitragsjahre und einen Mittelwert Ihrer Entgeltpunkte (EP) in die Liste des Rechners mit der Taste "OK" übertragen. Die genauen Werte lassen sich dann einfach im Eingabefeld anpassen.

Beitragsjahre  Entgeltpunkte  

Grundrentenrechner
Ihre Angaben löschen
Kindererziehungs- und Pflegezeiten
Jahre

JahrEPJahrEPJahrEP
123
456
789
101112
131415
161718
192021
222324
252627
282930
313233
343536
373839
404142
434445
464748
Ihr Ergebnis, Rente
Beitragszeit

Entgeltpunkte

Rente (brutto)


Ihr Ergebnis, Grundrente
Grundrentenbewertungszeit

Entgeltpunkte

Mittelwert

Grundrente (brutto)


Rente plus Grundrente

Rahmendaten

  • Rentenwert:
  • Durchschnittsentgelt:

Hinweis

Wenn Sie weitere Einnahmen haben (Grenzwerte beachten), kann die Grundrente gekürzt werden!

Fragen - Antworten

  • Wer hat Anspruch auf Grundrente?
    Es müssen mindestens 33 Jahre Rentenversicherungszeiten vorliegen. Zu diesen Zeiten zählen die Beitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten.

  • Wie hoch ist die Grundrente?
    Sie beträgt maximal 461 € in den alten und neuen Bundesländern. Die Höhe ist gestaffelt und erreicht mit 35 Jahre den Höchstwert.

  • Welche Einkommensgrenzen gelten?
    Uneingeschränkt erhält man die Grundrente bei Einkommen bis 1.250 € (ledig) und 1.950 € (verheiratet). Zu den Einkommen zählt auch die "normale" Rente und die Witwenrente.

  • Ab wann gibt es die Grundrente?
    Sie wird ab dem 1.Januar 2021 gezahlt.

  • Muss die Grundrente beantragt werden?
    Es ist keine Beantragung notwendig.

  • Wie wird die Grundrente finanziert?
    Die Finanzierung erfolgt nicht aus Mitteln der Deutschen Rentenversicherung, sondern aus Steuermitteln. Veranschlagt sind 1,3 Milliarden pro Jahr.

Kinderberücksichtigungszeit

Kindererziehungszeiten werden bei den Grundrentenjahren berücksichtigt. Für jedes Kind das vor 1992 geboren wurde werden 2,5 Jahre angerechnet. Für Kinder die ab 1992 geboren sind werden 3 Jahre angerechnet.
Grundrente erhalten Sie erst ab 33 Grundrentenjahren. Wenn Sie "nur" 28 Beitragsjahre zur Rentenversicherung, aber zwei Kinder haben, könnten Sie folglich auch eine Grundrente bekommen.

Berechnungsgrundlage

Für jedes Arbeitsjahr werden Entgeltpunkte (EP) ermittelt. EP = Bruttoeinkommen / Durchschnittseinkommen.
In die Berechnung der Grundrente fließen nur Zeiten ein, in denen man zwischen 30% und 80% des Durchschnittseinkommen verdient hat.

Wer in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt und mit Erwerbstätigkeit und anrechenbaren Zeiten auf mindesten 33 Jahre kommt, kann Grundrente erhalten. Anrechenbare Zeiten sind rentenrechtliche Zeiten wegen Bezug von Leistungen bei Krankheit und Zeiten wegen Pflege und Kindererziehung.

  • 33 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,4
  • 34 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,6
  • 35 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8

Einkommensüberprüfung

Nebeneinkommen werden auf die Grundrente angerechnet. Für diese Einnahmen gibt es Freibeträge. 1.250 € (ledig) und 1.950 € (verheiratet) haben keine Auswirkung auf die Grundrente. Einkünfte darüber bis 1.600 € (ledig) und 2.300 € (verheiratet) werden mit 60% auf die Grundrente angerechnet. Einkünfte über diesen Werten werden mit 100% angerechnet.
Die Einkommensüberprüfung erfolgt auf Grundlage der Finanzamtsdaten. Wenn Sie also neben der Rente z.B. noch Mieteinahmen (die immer steuerlich ausgewiesen werden müssen) haben, werden diese Einnahmen, wenn Sie den Freibetrag übersteigen, anteilig von der Grundrente abgezogen.

Ein Sparkonto mit z.B. 100.000 € hat keine Relevanz.