Rahmendaten
Hinweis
Wenn Sie weitere Einnahmen haben (Grenzwerte beachten), kann die Grundrente gekürzt werden!
Fragen - Antworten
- Wer hat Anspruch auf Grundrente?
Es müssen mindestens 33 Jahre Rentenversicherungszeiten vorliegen. Zu diesen Zeiten zählen die Beitragszeiten, Kindererziehungs- und Pflegezeiten.
- Wie hoch ist die Grundrente?
Sie beträgt maximal 461 € in den alten und neuen Bundesländern.
Die Höhe ist gestaffelt und erreicht mit 35 Jahre den Höchstwert.
- Welche Einkommensgrenzen gelten?
Uneingeschränkt erhält man die Grundrente bei Einkommen bis 1.250 € (ledig) und 1.950 € (verheiratet).
Zu den Einkommen zählt auch die "normale" Rente und die Witwenrente.
- Ab wann gibt es die Grundrente?
Sie wird ab dem 1.Januar 2021 gezahlt.
- Muss die Grundrente beantragt werden?
Es ist keine Beantragung notwendig.
- Wie wird die Grundrente finanziert?
Die Finanzierung erfolgt nicht aus Mitteln der Deutschen Rentenversicherung, sondern aus Steuermitteln. Veranschlagt sind 1,3 Milliarden pro Jahr.
Kinderberücksichtigungszeit
Kindererziehungszeiten werden bei den Grundrentenjahren berücksichtigt. Für jedes Kind das vor 1992 geboren wurde werden 2,5 Jahre angerechnet. Für Kinder die ab 1992 geboren sind werden 3 Jahre angerechnet.
Grundrente erhalten Sie erst ab 33 Grundrentenjahren. Wenn Sie "nur" 28 Beitragsjahre zur Rentenversicherung, aber zwei Kinder haben, könnten Sie folglich auch eine Grundrente bekommen.
Berechnungsgrundlage
Für jedes Arbeitsjahr werden Entgeltpunkte (EP) ermittelt. EP = Bruttoeinkommen / Durchschnittseinkommen.
In die Berechnung der Grundrente fließen nur Zeiten ein, in denen man zwischen 30% und 80% des Durchschnittseinkommen verdient hat.
Wer in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt und mit Erwerbstätigkeit und anrechenbaren Zeiten auf mindesten 33 Jahre kommt, kann Grundrente erhalten. Anrechenbare Zeiten sind rentenrechtliche Zeiten wegen Bezug von Leistungen bei Krankheit und Zeiten wegen Pflege und Kindererziehung.
- 33 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,4
- 34 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,6
- 35 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8
Einkommensüberprüfung
Nebeneinkommen werden auf die Grundrente angerechnet. Für diese Einnahmen gibt es Freibeträge. 1.250 € (ledig) und 1.950 € (verheiratet) haben keine Auswirkung auf die Grundrente. Einkünfte darüber bis 1.600 € (ledig) und 2.300 € (verheiratet) werden mit 60% auf die Grundrente angerechnet. Einkünfte über diesen Werten werden mit 100% angerechnet.
Die Einkommensüberprüfung erfolgt auf Grundlage der Finanzamtsdaten. Wenn Sie also neben der Rente z.B. noch Mieteinahmen (die immer steuerlich ausgewiesen werden müssen) haben, werden diese Einnahmen, wenn Sie den Freibetrag übersteigen, anteilig von der Grundrente abgezogen.
Ein Sparkonto mit z.B. 100.000 € hat keine Relevanz.