Grundrente, Berechnungsbasis: Bruttojahreseinkommen

Die Grundrente ist keine neue Rente im engeren Sinne, sondern ein Zuschlag zur Rente (Aufstockung)! Anspruchsberechtigt ist man aber nur, wenn das rentenversicherungspflichtige Einkommen zwischen 30% und 80% des jährlichen Durchschnittseinkommen gelegen hat. Im Jahr 2024 wären es 13.607 € bis 36.286 €.
Die Grundrente wird bis zu einem monatlichen Einkommen von 1250 € für Alleinstehende und 1950 € für Paare ungekürzt gezahlt. Das Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen (Mieteinnahmen, private Renten ...). Rentenversicherung und Finanzbehörden werden entsprechende Daten austauschen.

Eckdaten:

  • 33 Beitragsjahre sind die Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente
  • Kindererziehungs- und Pflegezeiten von Angehörigen werden angerechnet, wenn man in dieser Zeit nicht(!) erwerbstätig war.
  • Anspruch haben auch bestehende Rentenbezieher
  • Wohneigentum und Vermögen werden nicht angerechnet
  • Es wird eine Einkommensprüfung vorgenommen (steuerlich relevante Einnahmen)
Dieser Grundrenten-Rechner kann auf der Basis des Jahreseinkommens nur ein überschlägiges Ergebnis liefern. Alle Einnahmen sind Bruttowerte!

Wenn ein Rentenbescheid vorliegt, sollten Sie meinen genauen Grundrenten-Rechner verwenden, der den Anspruch aus den jährlichen Entgeltpunkten errechnet. Der Rechner ist konkurrenzlos ;-)

Grundrente
Ihre Angaben
Beitragspflichtiges Bruttoeinkommen
€ / Jahr
Erwerbstätigkeit
Jahre
Kinderberücksichtigungszeit
Jahre
Ihr Ergebnis
Rente

Grundrente

Rente plus Grundrente

Monatliches Gesamteinkommen
nach Verrentung

Rahmendaten

Durchschnittseinkommen:
Rentenwert:
Berechnungsbasis
Ihre Entgeltpunkte pro Jahr:
Aufstockung:

Fragen - Antworten

  • Wer hat Anspruch auf Grundrente?
    Es müssen mindestens 33 Jahre Rentenversicherungszeiten vorliegen. Zu diesen Zeiten zählen die Beitragszeiten und auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten in denen kein Beitrag geleistet wurde.

  • Wie hoch ist die Grundrente?
    Sie beträgt maximal 461 € in den alten und neuen Bundesländern. Die Höhe ist gestaffelt. Sie beginnt mit 33 Jahren und erreicht mit 35 Jahre den Höchstwert.

  • Welche Einkommensgrenzen gelten?
    Uneingeschränkt erhält man die Grundrente bei Einkommen bis 1.250 € (ledig) und 1.950 € (verheiratet). Zu den Einkommen zählt auch die "normale" Rente und die Witwenrente.

  • Ab wann gibt es die Grundrente?
    Sie wird ab dem 1.Januar 2021 gezahlt.

  • Muss die Grundrente beantragt werden?
    Es ist keine Beantragung notwendig.

  • Wie wird die Grundrente finanziert?
    Die Finanzierung erfolgt nicht aus Mitteln der Deutschen Rentenversicherung, sondern aus Steuermitteln. Veranschlagt ist eine Summe von 1, 3 Milliarden pro Jahr.

Kinderberücksichtigungszeit

Kindererziehungszeiten werden bei den Grundrentenjahren berücksichtigt. Für jedes Kind das vor 1992 geboren wurde werden 2,5 Jahre angerechnet. Für Kinder die ab 1992 geboren sind werden 3 Jahre angerechnet.
Grundrente erhalten Sie erst ab 33 Grundrentenjahren. Wenn Sie "nur" 28 Beitragsjahre zur Rentenversicherung, aber zwei Kinder haben, könnten Sie folglich auch eine Grundrente bekommen.

Berechnungsgrundlage

Für jedes Arbeitsjahr werden Entgeltpunkte (EP) ermittelt. EP = Bruttoeinkommen / Durchschnittseinkommen. Im Jahr 2024 ist das Durchschnittseinkommen 45.358 € und der Rentenwert 37,60 €
In die Berechnung der Grundrente fließen nur Zeiten ein, in denen man zwischen 30% und 80% des Durchschnittseinkommen verdient hat. Das wären Monateinkommen von 1.134 € bis 3.023 €.

Wer in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt und mit Erwerbstätigkeit und anrechenbaren Zeiten auf mindesten 33 Jahre kommt, kann Grundrente erhalten. Anrechenbare Zeiten sind rentenrechtliche Zeiten wegen Bezug von Leistungen bei Krankheit und Zeiten wegen Pflege und Kindererziehung.

  • 33 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,4
  • 34 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,6
  • 35 Jahre: Aufwertung der jährlichen Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8
Wenn Sie in 35 Jahren die Hälfte des Durchschnittseinkommen verdient haben, hätten Sie 35x0,5 EP=17,5 EP und damit 658 € Rente für den Zeitraum. Bei der Grundrente werden die jährlichen 0,5 EP verdoppelt, aber auf 0,8 EP begrenzt. Die zusätzlichen Rentenpunkte ergeben sich aus der Differenz, also 0,8 EP minus 0,5 EP gleich 0,3 RP. Von diesem Wert werden 12,5% abgezogen. 0,3 EP x 0,875 ergeben 0,2625 EP für die Grundrente. Bei 35 Jahren rentenversicherungspflichtiger Zeit sind es 35x0,2625 EP= 9,1875 Rentenpunkte. Daraus entsteht 2024 eine Grundrente von 345 €.

Mindestlohn und Grundrente

Wenn Sie einen Mindestlohn von 12 € bekommen, haben Sie bei 40 Arbeitsstunden pro Woche ein Jahreseinkommen von 24.960 €. Mit diesem Einkommen erzielen Sie jedes Jahr 24.960 € / 45.358 € = 0,5503 Entgeltpunkte. Nach 45 Jahren hätten Sie damit eine Rente von 0,5503 x 45 x 37,60 € = 931 € erarbeitet ... in der heutigen Zeiten (Mietkosten) nicht sehr viel. Sie müßten Grundsicherung beantragen, obwohl Sie in Ihrem Arbeitsleben mit Arbeitgeberanteil 160.000 € in die Rentenkasse eingezahlt hatten!
Mit der Grundrente hätten Sie eine Aufstockung um 288 € und kommen auf 1.219 € (brutto).

Einkommensüberprüfung

Nebeneinkommen werden auf die Grundrente angerechnet. Für diese Einnahmen gibt es Freibeträge. 1.250 € (ledig) und 1.950 € (verheiratet) haben keine Auswirkung auf die Grundrente. Einkünfte darüber bis 1.600 € (ledig) und 2.300 € (verheiratet) werden mit 60% auf die Grundrente angerechnet. Einkünfte über diesen Werten werden mit 100% angerechnet.
Die Einkommensüberprüfung erfolgt auf Grundlage der Finanzamtsdaten. Wenn Sie also neben der Rente z.B. noch Mieteinahmen (die immer steuerlich ausgewiesen werden müssen) haben, werden diese Einnahmen, wenn Sie den Freibetrag übersteigen, anteilig von der Grundrente abgezogen.

Ein Sparkonto mit z.B. 100.000 € hat keine Relevanz.

Stichworte: grundrente, respektrente, berechnung aus bruttoeinkommen, entgeltpunkte rechner