Grundsätzliches
Einen abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist für Sie möglich mit
- Deckelung des Hinzuverdienstes
Wenn die Summe aus der gekürzten Rente und dem Hinzuverdienst höher ist als das bisherige beste Monatseinkommen, wird der darüber liegende Hinzuverdienst voll auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Teilrente und Hinzuverdienst dürfen folglich das beste Einkommen der letzten 15 Jahre nicht überschreiten!
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Prüfung des Hinzuverdienstes
Der tatsächliche Hinzuverdienst wird jährlich überprüft und die Rentenzahlung angepaßt. Es kann folglich zu Überzahlungen oder Nachzahlungen kommen.
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Sonderregelungen
Hinzuverdienstgrenze und Teilrente können auch fest vereinbart werden. Die Teilrente darf 10% der Vollrente nicht unterschreiten und der daraus resultierende Hinzuverdienst darf nicht überschritten werden!
Siehe Info der Deutschen Rentenversicherung.
Später in Rente und weiterarbeiten
Wer die
Regelarbeitsgrenze erreicht hat, kann in unbegrenzter Höhe hinzuverdienen.
Wenn Sie die Rente später in Anspruch nehmen, erhalten Sie für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5%.
Beiträge in die Rentenversicherung erhöhen den Rentenanspruch. Berechnen Sie hier den durch den Hinzuverdienst erworbenen Rentenanteil (Rentenplus), den Zuschlag und den erweiterten Rentenanspruch.
(Alle Werte sind Bruttowerte)
Später in Rente
Ihre Angaben
Rentenanspruch (Regelarbeitsgrenze)
Weitere Beschäftigungsdauer
Monatseinkommen
Stichworte: flexirente, rente und hinzuverdienst, rente nach 45 jahren ohne abzug, renten nach 45 jahren mit 63, ohne abzüge mit 63 in rente