Betriebliche Altersvorsorge, bAV, Rentenverlust berechnen

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Entgeltumwandlung die am häufigsten anzutreffende Finanzierung. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Einkommens zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) bis zu 8% des Betrags der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Durch die fehlenden Einzahlungen in die "Rentenkasse" entsteht später ein dauerhafter monatlicher Rentenverlust!

Rentenverlust ... überschlägig!
Ihre Angaben
Beitrag bAV
€ / Monat
Arbeitgeberzuschuss

Zeit bis zur Verrentung 
Jahre
Rentenanpassung

Arbeitsort

Ihr Ergebnis
Jährlich fehlende Einzahlungen
(gesetzliche Rentenversicherung)

Fehlende Einzahlungen bei Verrentung
(gesetzliche Rentenversicherung)

Fehlende Entgeltpunkte

Rentenwert bei Verrentung

Monatlich dauerhafter Rentenverlust

Rahmendaten West / Ost

Bemessungsgrenze Rentenversicherung:
Durchschnittseinkommen:
Rentenwert:

Bei Verrentung (Schätzung)
Durchschnittseinkommen:
Rentenwert:

Da die Entgeltumwandlung steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt (keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben in der Ansparphase), ist diese Variante scheinbar sehr vorteilhaft. Aber lohnt es sich wirklich? Durch die Entgeldumwandlung fehlen der deutschen Rentenversichung Beiträge.

Grundsätzliches

Durchschnittliche Rentenanpassung (2000-2024) jährlich 2,0%.
Hinweis zur Berechnung: Die fehlenden Entgeltpunkte ergeben sich aus der Division des Beitrags zur betrieblichen Altersvorsorge durch das durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt. Dieses ist in den letzten 10 Jahren im Mittel jährlich um 2,8% gestiegen (statistischer Mittelwert) und in die Berechnung fest eingearbeitet.

Arbeitgeberzuschuss

Wenn Sie in eine bAV-Versicherung investieren sparen Sie Ihren Sozialversicherungsanteil, aber auch der Arbeitgeber seinen Anteil zur Sozialversicherung. Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) muß er deshalb 15% der Entgeltumwandlung zusätzlich in den Rentenvertrag einzahlen. Siehe Deutsche Rentenversicherung
Mein Rechner hat die Möglichkeit den Arbeitgeberanteil an- oder abzuwählen. Damit sehen Sie auch die Auswirkungen auf die Rente.

Beispielrechnung

Wenn ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer mit 3000 € Bruttogehalt eine Gehaltsabtretung von 200 € monatlich vereinbart, spart er den anteiligen Rentenversicherungsbeitrag von 18,60 €.
Der Deutschen Rentenversicherung fehlen aber jährlich 2400 € rentenversicherungspflichtiges Einkommen. Daraus resultiert bereits für das Jahr 2024 (Durchschnittseinkommen 45.358 €) ein Verlust von 0,05291 Entgeltpunkten oder 2,09 € Rente.
Bei einer Rentenanpassungen von 2% pro Jahr (Durchschnitt 2000-2024) und der Annahme einer Erhöhung des für die Berechnung maßgeblichen Durchschnittseinkommen um ca. 2,8% pro Jahr ergeben sich 1,2642 fehlende Entgeltpunkte nach 37 Jahren. Daraus entsteht ein dauerhafter, monatlicher Rentenverlust von ca. 103 €!

Der errechnete Rentenverlust kann nur ein Schätzwert sein, da Durchschnittseinkommen und die jährliche Rentenanpassung über einen grossen Zeitraum kaum zu kalkulieren sind und die Entgeltumwandlung in vielen Fällen vertragsabhängig an die Gehaltsentwicklung angepasst sein kann. Bei einer Anpassung an die Gehaltsentwicklung ist der Rentenverlust natürlich größer.

Angebote von Versicherungen 2022

Einzahlung 200 € monatlich über 37 Jahre!
Einzahlung bis Rentenbeginn: 88.800 €.
  • Allianz Rentenversicherung "KomfortDynamik, Garantieniveau 80%"
    - lebenslang garantierte monatliche Rente 182 €
      (ab 107 Jahren sind Sie in der Gewinnzone ;-)
  • Allianz Rentenversicherung "angenommene Wertentwicklung 4,5%"
    - lebenslang monatliche Rente 441 €
Eine angenommenen jährlichen Wertentwicklung von 4,5% ergibt ein Endkapital von 223.825 €. Wenn Sie 90 Jahre alt werden sollten, hat ihnen die Allianz 121.716 € als Rente gezahlt. Der Gewinn der Allianz nach ihrem Ableben ist 102.109 €... nicht schlecht!

Lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge? Ja, aber nicht für Sie!

Alternative Sparplan

Der Gehaltsverzicht von monatlich 200 € in der Steuerklasse III ergibt 2024 einen Nettoaufwand von ca. 130 €.
Ohne bAV stünden folglich monatlich 130 € netto für eine konventionelle Geldanlage, z.B. Sparplan, zur Verfügung. Nach 37 Jahren (dann ist der Beispielarbeitnehmer 67) und einem angenommenen Zinssatz von 1% ergibt sich dann mit Berücksichtigung der Abgeltungssteuer eine Nettoansparsumme von 69.808 € auf dem Konto.
Davon könnten bei gleichbleibender Verzinsung über 20 Jahre monatlich 321 € netto zur Lebensverbesserung entnommen werden.
Der monatliche Rentenverlust von 103 € bei der Altersrente entfällt und der Arbeitnehmer hätte bis ins hohe Alter von 87 Jahren monatlich 424 € mehr in der Kasse.

Alternative "Schuhkarton"

Auch wenn Sie die 130 € monatlich in den Schuhkarton legen, haben Sie nach 37 Jahren 57.720 €. Sie können davon 20 Jahre lang monatlich 240 € entnehmen. Der Rentenverlust von 103 € entfällt und Sie haben monatlich 343 € mehr "garantierte Rente" ... steuer- und sozialversicherungsfrei!

Meine Empfehlung

Vergessen Sie nicht bei langfristigen Planungen (Altersvorsorge) die Inflation. Ihr Geld ist z.B. in 37 Jahren nur noch die Hälfte wert. Ein eigenes, schuldenfreies Haus bei Renteneintritt ist die beste Altersvorsorge!!