Testamentkosten-Rechner. Notar- und Gerichtskosten berechnen

Die Basis für die Gebührenrechnung ist das Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG, Tabelle B. Die Gebühr errechnet sich aus dem gestaffelten Geschäftswert.
Bei der Einzelbeurkundung des Testaments fällt die 1,0-fache Gebühr an und bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten oder einem Erbvertrag die 2,0-fache Gebühr. Tragen Sie Ihre Daten in den Testamentsrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Testament Kostenrechner
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Notarielles Testament

Ein notarielles Testament hat mehrere Vorteile. Es ist rechtssicher, da es amtlich im zentralen Testamentsregister für Deutschland hinterlegt wird und somit nicht "verloren" geht. Die Erben müssen auch nicht auf einen Erbschein warten. Die Ausstellung des Erbscheins kann Monate dauern und auch die Kosten für den Erbschein übersteigen häufig die Kosten für das Testament.

Die Kostenbasis für das notarielle Testament ist der Geschäftswert. Der Geschäftswert ist der um die Schulden reduzierte Vermögenswert, aber nur bis zur Hälfte des Vermögens!
Die Kosten für Auslagen und Sicherung errechnen sich aus einer Schreibpauschale von 20 € und der Gebühr von 75 € für die amtliche Verwahrung des Testaments beim Nachlaßgericht .

Privates Testament

Ein privates Testament kann handschriftlich, auch ohne Zeugen , verfasst und jederzeit geändert werden. Bei der Formulierung sind Vorschriften zu beachten, damit es später nicht angefochten werden kann.

Damit das Testament im Falle des Ablebens des Verfassers schnell gefunden werden kann, sollte es beim Amtsgericht (Nachlassgericht) hinterlegt werden. Für die Verwahrung des Testaments muss eine Gebühr entrichtet werden, die aus dem im Testament angegebenen Vermögen errechnet wird. Der Testamentverfasser bekommt einen Hinterlegungsschein und kann damit jederzeit die Herausgabe verlangen.

Erbvertrag oder Testament

Ein Testament kann vom Erblasser erstellt werden. Für einen Erbvertrag sind immer zwei Parteien erforderlich. Zu unterscheiden ist hier ein einseitiger oder ein gegenseitiger Erbvertrag. Der Erbvertrag hat eine höhere Priorität als ein Testament und muss immer vor einem Notar abgeschlossen werden.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, ein Erbvertrag ist bindend. Alle Testamente die vorher oder nachher verfasst wurden verlieren ihre Gültigkeit. Ein Erbvertrag kann nur mit der Zustimmung beider Beteiligten aufgehoben werden.

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