Ab 2021 wirkt das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags. Siehe
BMF. Die Freigrenzen werden angehoben und dadurch ca. 90% der Zahler von Lohnsteuer und Einkommensteuer beim Soli entlastet.
Bei einer jährlichen Einkommensteuer bis 16.956 € (Grundtarif, 2022) fällt kein Soli an. Bei Steuerklasse III (verheiratet) gelten die doppelten Werte. Zwischen 61.700 € und 97.000 € (Splittingveranlagung doppelter Wert) zu versteuernden Jahreseinkommen liegt die sogenannte Milderungszone. In diesen Bereich wird der Soli gleitend auf 5,5% angehoben.
Rahmendaten
Grundfreibetrag:
Freibetrag Soli:
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% von der Einkommensteuer. Diese 5,5% wurden allerdings nicht vom ersten Euro gerechnet, sondern erst ab einer Freigrenze.
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich diese Freigrenze.
- 920 € bis 2020
- 16.956 € ab 2021
- 17.543 € ab 2023
- 18.130 € ab 2024
Wer über diesen Freigrenzen liegt, muss weiterhin einen Solidaritätszuschlag zahlen. Damit der Übergang nicht abrupt verläuft, wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt.
In diesem Bereich wird der Solidaritätszuschlag von 0% auf 5,5% angehoben.
Beispiele
- Herr A, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 14.000 €.
Die Einkommensteuer 2020 ist 848 € und liegt unter dem Freibetrag von 972 €.
Kein Solidaritätszuschlag.
Die Einkommensteuer 2021 ist 785 € und liegt unter dem Freibetrag von 16.956 €.
Kein Solidaritätszuschlag.
- Frau B, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 24.000 €.
Die Einkommensteuer 2020 ist 3.432 € und liegt über dem Freibetrag von 972 €.
Solidaritätszuschlag 188,76 €.
Die Einkommensteuer 2021 ist 3.354 € und liegt unter dem Freibetrag von 16.956 €.
Kein Solidaritätszuschlag!
- Herr C, verheiratet hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €.
Die Einkommensteuer 2020 ist 10.374 € und liegt über dem Freibetrag von 1.944 €.
Solidaritätszuschlag 570,57 €.
Die Einkommensteuer 2021 ist 10.198 € und liegt unter dem Freibetrag von 33.912 €.
Kein Solidaritätszuschlag!
- Herr D, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €.
Die Einkommensteuer 2020 ist 24.636 € und liegt über dem Freibetrag von 972 €.
Solidaritätszuschlag 1.354,98 €, entspricht 5,5%.
Die Einkommensteuer 2021 ist 24.472 € und liegt über dem Freibetrag von 16.956 €.
Solidaritätszuschlag 894,40 €, entspricht 3,65%.
- Frau E, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 120.000 €.
Die Einkommensteuer 2020 ist 41.436 € und liegt über dem Freibetrag von 972 €.
Solidaritätszuschlag 2.278,98 €, entspricht 5,5%.
Die Einkommensteuer 2021 ist 41.272 € und liegt über dem Freibetrag von 16.956 €.
Solidaritätszuschlag 2269,96 €, entspricht 5,5%.