Ab 2021 wirkt das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags. Die Freigrenzen werden angehoben und dadurch ca. 90% der Zahler von Lohnsteuer und Einkommensteuer beim Soli entlastet. Nach überschreiten der Freigrenzen gibt es eine Milderungszone. In diesen Bereich wird der Soli gleitend auf 5,5% angehoben.