Solidaritätszuschlag, Ersparnis

Ab 2021 wirkt das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags. Siehe BMF. Die Freigrenzen werden angehoben und dadurch ca. 90% der Zahler von Lohnsteuer und Einkommensteuer beim Soli entlastet. Bei einer jährlichen Einkommensteuer bis 16.956 € (Grundtarif, 2022) fällt kein Soli an. Bei Steuerklasse III (verheiratet) gelten die doppelten Werte. Zwischen 61.700 € und 97.000 € (Splittingveranlagung doppelter Wert) zu versteuernden Jahreseinkommen liegt die sogenannte Milderungszone. In diesen Bereich wird der Soli gleitend auf 5,5% angehoben.
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Solidaritätszuschlag 

Rahmendaten

Grundfreibetrag:
Freibetrag Soli:
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% von der Einkommensteuer. Diese 5,5% wurden allerdings nicht vom ersten Euro gerechnet, sondern erst ab einer Freigrenze.
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich diese Freigrenze.
  • 920 € bis 2020
  • 16.956 € ab 2021
  • 17.543 € ab 2023
  • 18.130 € ab 2024
Wer über diesen Freigrenzen liegt, muss weiterhin einen Solidaritätszuschlag zahlen. Damit der Übergang nicht abrupt verläuft, wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt. In diesem Bereich wird der Solidaritätszuschlag von 0% auf 5,5% angehoben.

Beispiele

  • Herr A, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 14.000 €.
    Die Einkommensteuer 2020 ist 848 € und liegt unter dem Freibetrag von 972 €.
    Kein Solidaritätszuschlag.
    Die Einkommensteuer 2021 ist 785 € und liegt unter dem Freibetrag von 16.956 €.
    Kein Solidaritätszuschlag.

  • Frau B, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 24.000 €.
    Die Einkommensteuer 2020 ist 3.432 € und liegt über dem Freibetrag von 972 €.
    Solidaritätszuschlag 188,76 €.
    Die Einkommensteuer 2021 ist 3.354 € und liegt unter dem Freibetrag von 16.956 €.
    Kein Solidaritätszuschlag!

  • Herr C, verheiratet hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 €.
    Die Einkommensteuer 2020 ist 10.374 € und liegt über dem Freibetrag von 1.944 €.
    Solidaritätszuschlag 570,57 €.
    Die Einkommensteuer 2021 ist 10.198 € und liegt unter dem Freibetrag von 33.912 €.
    Kein Solidaritätszuschlag!

  • Herr D, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €.
    Die Einkommensteuer 2020 ist 24.636 € und liegt über dem Freibetrag von 972 €.
    Solidaritätszuschlag 1.354,98 €, entspricht 5,5%.
    Die Einkommensteuer 2021 ist 24.472 € und liegt über dem Freibetrag von 16.956 €.
    Solidaritätszuschlag 894,40 €, entspricht 3,65%.

  • Frau E, ledig hat ein zu versteuerndes Einkommen von 120.000 €.
    Die Einkommensteuer 2020 ist 41.436 € und liegt über dem Freibetrag von 972 €.
    Solidaritätszuschlag 2.278,98 €, entspricht 5,5%.
    Die Einkommensteuer 2021 ist 41.272 € und liegt über dem Freibetrag von 16.956 €.
    Solidaritätszuschlag 2269,96 €, entspricht 5,5%.