Solidaritätszuschlag, Ersparnis

Ab 2021 wirkt das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags. Die Freigrenzen werden angehoben und dadurch ca. 90% der Zahler von Lohnsteuer und Einkommensteuer beim Soli entlastet. Nach überschreiten der Freigrenzen gibt es eine Milderungszone. In diesen Bereich wird der Soli gleitend auf 5,5% angehoben.
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Solidaritätszuschlag 

Rahmendaten

Grundfreibetrag:
Freibetrag Soli:
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% von der Einkommensteuer. Diese 5,5% wurden allerdings nicht vom ersten Euro gerechnet, sondern erst ab einer Freigrenze.
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich diese Freigrenze.
  • 18.130 € ab 2024
  • 19.950 € ab 2025
  • 20.350 € ab 2026
Wer über diesen Freigrenzen liegt, muss weiterhin einen Solidaritätszuschlag zahlen. Damit der Übergang nicht abrupt verläuft, wird eine sogenannte Milderungszone eingeführt. In diesem Bereich wird der Solidaritätszuschlag von 0% auf 5,5% angehoben.