Bevor der Staat mit Sozialleistungen hilft, muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Das Einkommen und die Vermögensverhältnisse sind der entscheidende Faktor. Erst müssen die eigenen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt ausgeschöpft werden bevor der Staat unterstützt. Ein Schonvermögen, welches Sie mit diesem Rechner ermitteln können, bleibt unantastbar.
Grundsätzliches
Für die Berechnung des Schonvermögen ist Ihr Alter, der Familienstatus und die Anzahl minderjähriger Kinder in der Gemeinschaft relevant.
Der Rechner wird daraus die Freibeträge bei Hartz4 berechnen.
Grundfreibetrag
Nach
§12 SBG II beträgt der Grundfreibetrag 150 € je vollendetes Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person, mindestens aber jeweils 3.100 Euro. Der Grundfreibetrag darf aber Höchstbeträge abhängig vom Geburtsjahr nicht übersteigen!
- 9.750 € (Geburtsjahrgang bis 1957)
- 9.900 € (Geburtsjahrgang 1958-1963)
- 10.050 € (Geburtsjahrgang ab 1964)
Freibetrag für Altersvorsorge
Für die Altersvorsorge werden 750 € pro Lebensjahr angerechnet. Die Altersvorsorge darf aber erst nach dem 60. Lebensjahr auszahlbar sein.
Freibetrag Kinder
Minderjährige Kinder haben einen festen Grundfreibetrag von 3.100 €. Dieses gilt aber nur für das Vermögen des Minderjährigen, z.B. für ein Sparbuch auf den Namen des Kindes. Der Freibetrag ist nicht übertragbar.
Freibetrag für notwendige Anschaffungen
Jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Leistungsberechtigte hat einen Freibetrag für notwendige Anschaffungen von 750 €.
Kraftfahrzeug
Der Wert eines Fahrzeuges darf nach Abzug von Finanzierungskosten 7.500 € nicht übersteigen. Das Auto muss angemessen sein. Es wird im Einzelfall geprüft, ob es den Lebensumständen angepasst ist. Wenn z.B. wegen einer Behinderung eine spezielle Ausstattung erforderlich ist, kann der Wert von 7.500 € auch überschritten werden.
Wohneigentum
Für die Grösse von selbstgenutzten Wohneigentum (Wohnung oder Haus) sind Richtwerte festgelegt. Auch hier werden Einzelfälle geprüft und eventuell von den Richtwerten (nach oben) abgewichen.
1 bis 2 Personen: Wohnung 80m², Haus 90m²
3 Personen: Wohnung 100m², Haus 110m²
4 Personen: Wohnung 120m², Haus 130m²
Für jede weitere Person erhöht sich der Bedarf um 20m².
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