Der Prozesskostenrechner berechnet die Kosten, die eventuell auf Sie zukommen. Wenn Sie unterliegen zahlen Sie ihren eigenen Anwalt, den Anwalt der Gegenpartei und die Gebühren für die Gerichtsverhandlung.
Tragen Sie Ihre Daten in den Prozesskostenrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Grundsätzliches
Rechtsstand ab 01.01.2021
Wertgebühr nach RVG §13 (Rechtsanwaltvergütungsgesetz)
Wertgebühr nach GKG §34 (Gerichtskostengesetz)
Bis zum 30.6.2004 wurden die Gebühren für den Rechtsbeistand nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung BRAGO abgerechnet. Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltvergütungsgesetz RVG.
Die Gerichtsgebühren berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz GKG.
Achtung: Bei der 2.Instanz (Berufung) oder der 3. Instanz (Revision) entstehen jeweils höhere Kosten!
Wenn der Rechtsstreit über drei Instanzen geht wird es teuer! Schnell übersteigen die Kosten in der Summe den Streitwert!
Bevor Sie einen Prozess anstreben, sollten Sie sich deshalb hier genau informieren! Eine außergerichtliche Einigung ist immer günstiger für die Beteiligten! Bei einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt fallen in der Regel eine Verfahrens- und eine Termingebühr an. Diese Gebühren und auch die Kosten des Gerichtsverfahrens leiten sich aus der jeweiligen Gebührenordnung ab und werden mit einem Faktor multipliziert. Dazu kommt noch eine Pauschale für die Schriftsätze und die Mehrwertsteuer.
Faktoren
Diese Faktoren sind bei den Berechnungen voreingestellt!
1.Instanz:
- Verfahrensgebühr nach RVG mit Faktor 1,3
- Termingebühr nach RVG mit Faktor 1,2
- Gerichtsgebühr nach GKG mit Faktor 3,0
Berufung:
- Verfahrensgebühr nach RVG mit Faktor 1,6
- Termingebühr nach RVG mit Faktor 1,2
- Gerichtsgebühr nach GKG mit Faktor 4,0
Revision:
- Verfahrensgebühr nach RVG mit Faktor 2,3
- Termingebühr nach RVG mit Faktor 1,5
- Gerichtsgebühr nach GKG mit Faktor 5,0
Kosten Anwalt, Gericht, Notar
Die RVG-Gebührentabelle basiert auf dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG). Anwälte rechnen Ihre Leistung nach dieser Tabelle ab.
Das GNotKG enhält zwei Gebührentabellen: Tabelle A und Tabelle B.
- Die allgemeinen Gerichtskosten richten sich nach Tabelle A.
- Notarkosten und gerichtlichen Kosten bei Grundbucheintrag und Änderung oder Nachlass richten sich nach Tabelle B.
Stellen Sie einen Streitwert bis 5.000.000 €.ein.
Ausgewiesene Kosten (Gebühren) sind einfache Wertgebühren (Faktor=1). Abhängig von der Tätigkeit des Anwalts oder des Gerichts wird diesen Gebühren ein höherer Faktor zugeordnet. In dem Prozesskostenrechner sind die üblichen Faktoren eingepflegt!
Verfahrensgebühr
Die Verfahrensgebühr ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Vergütung der Rechtsanwälte.
Im Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden verschiedene Verfahrensgebühren gelistet.
Für den Aufwand des Rechtsanwalts eines gerichtlichen Verfahrens werden Gebühren festgelegt.
In einem Zivilprozess ist die Verfahrensgebühr in der Regel 1,3 der Gebühr nach §13 RVG. Bei Berufungs- und Revisionsverfahren fallen weitere Verfahrensgebühren an.
Termingebühr
Die Termingebühr ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sind Gebühren die im Zusammenhang mit bestimmten Handlungen eines Rechtsanwalts gemäß §34 RVG entstehen.
In einem gerichtlichen Verfahren entstehen Termingebühren für Verhandlungen, Erörterungen, Beweisaufnahmen, Sachverständigenbefragungen und anderer Besprechungen. Die Termingebühr ist die 1,2-fache Gebühr der Gebührentabelle des RVG.
Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und diverser Nebengesetze von den Landesjustizkassen erhoben.
Gebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche erhoben. Sie fallen meist für bestimmte Verfahrensabschnitte an. Die Höhe der Gebühr ist nicht davon abhängig, welche Aufwendungen dem Staat aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen. Meist richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert.
Im Unterschied dazu richten sich die gerichtlichen Auslagen nach den Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Dokumentenpauschale (früher Schreibauslagen), die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach dem JVEG, Beförderungskosten sowie bestimmte Post- und Telekommunikationskosten ...
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