Sie wollen eine Firma gründen? Bei den Personalkosten ist der Bruttolohn des Arbeitnehmers nur ein Teil der Kosten. Der Arbeitgeber ist anteilig (zur Hälfte) an den Sozialabgaben beteiligt. Dazu kommen Umlagekosten (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft, Insolvenzgeld zur Absicherung und Beiträge zur branchenabhängigen Unfallversicherung). Theoretisch können Sie näherungsweise dem Bruttolohn des Arbeitnehmers 24% zuschlagen um einen kalkulatorischen Wert für die Finanzplanung (Kosten) zu bekommen.
Die Berechnungsbasis können Sie im Lohnkostenrechner (Gehaltsrechner) frei wählen ... Monatslohn direkt eingeben oder den Stundenlohn und die monatlichen Arbeitsstunden.