Selbstständige sind teilweise von der Sozialversicherungspflicht befreit. Kein Beitrag zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Eine Krankenversicherung ist aber verpflichtend.
Der Selbständige hat aber die Wahl zwischen der freiwilligen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung.
Bevor man sich privat versichert sollte man aber die Kosten kennen.
Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Angebote. Die freiwillige Krankenversicherung hat feste Konditionen (14%), nur die Zusatzbeiträge unterscheiden sich.
Der Rechner ermittelt die Beiträge der freiwilligen Versicherung.
Rahmendaten
Beitragsbemessungsgrenze:
Fiktives monatliches Mindesteinkommen:
Private Krankenversicherung
Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie die Leistungspakete individuell wählen.
Dazu gehört tarifabhängig beispielsweise die freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine bessere Unterbringung in Krankenhäusern und die Erstattung von Heilpraktikerkosten.
Beitrag freiwillige Krankenversicherung
Bei der freiwilligen Krankenversicherung ist der Beitragssatz 14,6%. Wenn Sie auf ein Krankentagegeld verzichten ermäßigt sich der Beitragssatz auf 14%. Das Krankentagegeld können Sie im Rechner abwählen.
Die Beitragsbemessungsgrenze zählt auch für freiwillig Versicherte. Wenn Ihr Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, wird sich Ihr Beitrag nicht erhöhen!
Auch ohne Einkommen ist das fiktive Mindesteinkommen die Berechnungsbasis und der minimale Krankenkassenbeitrag ist folglich 158,43 €. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Wenn Sie kinderlos sind und auch Krankengeld erhalten wollen ist Ihr Beitrag 221,81 € !
Selbstständige, deren monatliche Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen, zahlen rund 222 € Monatsbeitrag. Der Beitrag verringert sich nicht, auch wenn Sie kein Einkommen haben.
Beitrag Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind mit den gesetzlich Versicherten identisch.
Krankengeld
Krankengeld erhält man ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Der Beitragsanteil des Krankengelds ist 0,6%. Bei Einkünften unterhalb des fiktiven Mindesteinkommens ist es ein Kostenfaktor von 6,79 €. Man sollte nicht auf den Krankengeldanspruch verzichten um die 6,79 € zu sparen.