Selbstständige sind teilweise von der Sozialversicherungspflicht befreit. Kein Beitrag zu Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Eine Krankenversicherung ist aber verpflichtend.
Die freiwillige Krankenversicherung hat feste Konditionen (14%), nur die Zusatzbeiträge unterscheiden sich.
Der Rechner ermittelt die Beiträge der freiwilligen Versicherung.
Rahmendaten
Beitragsbemessungsgrenze:
Fiktives monatliches Mindesteinkommen:
Beitrag freiwillige Krankenversicherung
Bei der freiwilligen Krankenversicherung ist der Beitragssatz 14,6%. Wenn Sie auf Krankengeld verzichten ermäßigt sich der Beitragssatz auf 14%. Das Krankengeld können Sie im Rechner abwählen.
Die Beitragsbemessungsgrenze zählt auch für freiwillig Versicherte. Wenn Ihr Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, wird sich Ihr Beitrag nicht erhöhen!
Auch ohne Einkommen ist das fiktive Mindesteinkommen die Berechnungsbasis und der minimale Krankenkassenbeitrag ist folglich 174,77 €. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Wenn Sie kinderlos sind und auch Krankengeld erhalten wollen ist Ihr Beitrag etwa 265 € !
Der Beitrag verringert sich nicht, auch wenn Sie kein Einkommen haben.
Beitrag Pflegeversicherung
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind.
Ab 2024 wurde der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 jahren gibt es einen Abschlag pro Kind.
- ohne Kinder: 4,2%
- 1 Kind: 3,6% (lebenslang)
- 2 Kinder: 3,35%
- 3 Kinder: 3,1%
- 4 Kinder: 2,85%
- 5 und mehr Kinder: 2,6%
Krankengeld
Krankengeld erhält man ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Der Beitragsanteil des Krankengelds ist 0,6%. Bei Einkünften unterhalb des fiktiven Mindesteinkommens ist es ein Kostenfaktor von 6,79 €. Man sollte nicht auf den Krankengeldanspruch verzichten um die 6,79 € zu sparen.