Krankengeld ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitsunfähigkeit. Wenn im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers eingestellt wird (meistens nach 6 Wochen), bekommen Sie Krankengeld. Berechnen Sie mit dem Krankengeldrechner die Höhe (Regelleistung) bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Die Leistungen werden netto gezahlt, unterliegen aber dem
Progressionsvorbehalt.
Tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen und eventuell die Summe der Einmalzahlungen in den Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung müssen einen höheren Beitragssatz (Zusatzbeitrag) zahlen, wenn sie nach 1940 geboren und über 23 Jahre alt sind.
Höhe des Krankengeldes
Die Anspruchshöhe auf Krankengeld bestimmt sich nach §
47 SGB V.
- Regelentgelt ist 70% des letzten Bruttoeinkommens
- Höchstens 90% des Nettoeinkommens
- Mit Einmalzahlungen darf das Regelentgelt das Nettoeinkommen nicht überschreiten
Krankengeld und Sozialversicherungen
Das Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt. In der Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.
Dauer der Zahlung (Auszug Wikipedia)
Krankengeld wird ohne zeitliche Beschränkung geleistet, wegen derselben Krankheit jedoch längstens für 78 Wochen (also 546 Kalendertage) innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Die Dauer verkürzt sich um die Tage, an denen der Anspruch geruht hat. Ein solches Ruhen des Anspruchs kann zum Beispiel aufgrund der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorliegen. Arbeitnehmer erhalten somit in der Regel während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber und anschließend 72 Wochen Krankengeld. Das Krankengeld wird bei andauernder Arbeitsunfähigkeit auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt der Beendigung bereits bestanden hat.