Grundsicherung , Leistung

Grundsicherung im Alter ist ein aktuelles Thema. Immer mehr Menschen sind gezwungen staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Grundsicherung gibt es ab dem regulären Rentenalter oder bei Erwerbsunfähigkeit.
Der Umfang der Leistungen besteht aus dem Regelbedarf, angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarf bei z.B. einer Gehbehinderung und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Tragen Sie Ihre Daten in den Grundsicherungs-Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".

Grundeinstellung sind gesetzliche Renten!
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Privatrenten (Riester)   nein   ja
Erwerbseinkommen nein   ja
Sonstige Einkünfte nein   ja

Grundsicherungsrechner
Ihre Angaben
Bedarfsgemeinschaft

Unterkunftskosten
Unterkunftskosten mit Warmwasser

Versicherungsbeiträge

Antragsteller
Behinderung
Mindestens 33 Rentenbeitragsjahre

Gesetzliche Nettorente(n)

Ihr Ergebnis
Grundsicherung

Nettoeinkommen mit Grundsicherung

Regelleistungen

Regelleistung für einen Alleinstehenden
Regelleistung für Ehepaare oder zusammenlebende Paare

Unterkunft und Heizung

Angemessenheitsgrenze Bruttokaltmiete ohne Heizung. Beispiel:Rellingen, Schleswig Holstein

 Haushalt Größe Unterkunftskosten 
 1 Person bis 50m²  462 €
 2 Personen  bis 60m² 536 €
 3 Personen bis 75m² 672 €
 4 Personen bis 85m² 803 €

Ein Haus mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern sind bei einem Alleinstehenden kein Problem.

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn sie nicht unangemessen hoch sind.

Einkünfte

Mit dem Bedarf verrechnet werden alle Einkommen, also neben den gesetzlichen Renten (Altersrente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente) auch die Ansprüche aus einer Riesterrente oder Erwerbseinkommen.

Ab 2018 (Betriebsrentenstärkungsgesetz) sind aus einer Riesterrente 100 € monatlich zuzüglich 30% der diesen Betrag übersteigenden Summe auf die Grundsicherung nicht anrechenbar (Freibetrag).
Der Freibetrag ist begrenzt auf
Dieses Gesetz war überfällig!

Vom Einkommen aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit (Erwerbseinkommen) werden 30% nicht angerechnet.
Auch hier gilt eine Begrenzung von
Von einem 450 € Job dürfen folglich 135 € behalten werden. Geben Sie das volle Erwerbseinkommen ein.

Bei bestimmten steuerfreien Tätigkeiten (beispielsweise Ehrenamt) werden bis zu 175 € nicht angerechnet.

Auch das erhaltene Pflegegeld wird nicht bei der Ermittlung der Grundsicherung angerechnet.

Rentenfreibetrag

Ab 2021 können Sie für die anrechenbaren Renten einen Freibetrag erhalten. Bedingung ist eine Rentenversicherungszeit von 33 Jahren.
Der Freibetrag errechnet sich nicht aus der Nettorente sondern aus der Bruttorente. Bei einem Anspruch öffnen sich die Felder für die Eingabe der Bruttorente.
Der Freibetrag ist 100 € plus 30% von dem 100 € übersteigenden Betrag. Der Freibetrag ist begrenzt auf 50% vom Regelbedarf.

Was muss beachtet werden?

  • Ersparnisse: Bevor der Staat seiner sozialen Verpflichtung nachkommt und die Renten mit Steuergeldern aufstockt, müssen die Rücklagen des Bedürftigen bis auf einen Freibetrag aufgebraucht werden (§90 SGB XII).

    Dieser Freibetrag ist erheblich niedriger als bei Hartz4-Beziehern und beträgt 2600 € bei einem Alleinstehenden und 614 € für den Partner (Verordnung zur Durchführung des §90 Abs.2 Nr.9 des SGB XII).

  • Eigenes Auto: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, darf nur ein eigenes Auto besitzen, wenn der Wert dieses Autos und seine sonstigen Vermögenswerte in der Summe die Vermögensgrenze von 5000 € nicht überschreiten!

  • Private Krankenkasse: Der halbe Basistarif einer privaten Krankenversicherung (PKV) wird übernommen wenn ein "sozialhilferechtlicher Bedarf" besteht.

  • Rundfunk- und Fernsehgebühren: Nach Vorlage des Leistungsbescheids des Sozialamtes bei der GEZ in Köln erfolgt Befreiung von der Gebührenpflicht.

  • Müssen Kinder finanziell einspringen: Wenn die Kinder kein fürstliches Einkommen haben, also 100.000 € im Jahr nach Abzug aller Kosten, müssen sie sich nicht an den Kosten beteiligen. Der Staat verschont Sie!

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