Bürgergeld, Anspruch berechnen

2023 wurde Hartz4 durch ein Bürgergeld ersetzt. Die Regelleistungen und auch die Freibeträge von Einnahmen wurden erhöht.
Mit der Umbenennung staatlicher Sozialleistung von Hartz4 nach Bürgergeld entfällt der negativ konnotierte Begriff Hartz4. Die Anhebung der Leistung wäre ohnehin überfällig (Inflation, Energiekosten). Im Prinzip ist es "alter Wein in neuen Schläuchen".
Die Auswirkungen (Veränderungen) können Sie mit diesem Rechner sehen. Berechnen Sie Ihren Anspruch. Die Berechnung ist natürlich ohne Gewähr.

Bürgergeld soll umbenannt werden in "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Eine Grundsicherung gibt es bereits, allerdings nur für Rentner und Erwerbsunfähige.

Bürgergeld-Rechner
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Lebenssituation

Bedarfgemeinschaft mit Partner
Kinder in der Bedarfgemeinschaft
Schwangerschaft ab 12. Woche
Besondere Ernährung

Ausgaben

Kaltmiete und Nebenkosten
Heizkosten
Warmwasser (Durchlauferhitzer, Gasboiler)

Einnahmen

Antragsteller BruttoAntragsteller Netto
Kindergeld, Unterhalt
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Ihr Ergebnis
Bedarf

Angerechnetes Einkommen

Monatliches Bürgergeld

Gesamteinkommen mit Bürgergeld

Formulare und Merkblätter zum Bürgergeld erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

Regelbedarf und Sozialgeld

Regelbedarf 2024 in Klammern.
  • Regelbedarfsstufe 1
    Alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte
    (502 €)
  • Regelbedarfsstufe 2
    Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben
    (451 €)
  • Regelbedarfsstufe 3
    Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen
    (402 €)
  • Regelbedarfsstufe 4
    Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
    (420 €)
  • Regelbedarfsstufe 5
    Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
    (348 €)
  • Regelbedarfsstufe 6
    Kinder bis unter 6 Jahren
    (318 €)

Mehrbedarf Alleinerziehende

Die Ansprüche auf Mehrbedarf sind im Sozialgesetzbuch SGB II, §21 geregelt. Die prozentuellen Zuschläge beziehen sich immmer auf den Regelbedarf, 563 € im Jahr 2025.

KinderAlter (Jahre)Mehrbedarf
1unter 7 36 %202,68 €
1ab 712 %67,56 €
2unter 1636 %202,68 €
2über 1624 %135,12 €
21 unter 7
1 über 16
24 %135,12 €
336 %202,68 €
448 %270,24 €
5+60 %337,80 €

Zusatzleistungen

Neben dem Regelsatz können Sie auch Zusatzleistungen erhalten,
  • Erstausstattung einer neuen Wohnung wenn Sie kein Mobiliar haben.
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt. Zuschuss für den Kauf eines Kinderwagens.

Angemessener Wohnraum

Eine Person hat einen Anspruch auf 45m². Für jede weitere Person kommen 15m² hinzu.

Kaltmiete und Nebenkosten

Die Miete wird vom Jobcenter übernommen, wenn Sie angemessen ist. Basis für die Beurteilung ist der Mietspiegel des Wohnortes. Wenn die Mietkosten zu hoch sind, wird ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Sie können z.B. durch die Untervermietung eines Zimmers die Kosten senken. Eine Untervermietung ist allerdings in den meisten Fällen nicht zulässig (Mietvertrag). Auch wenn die Mietkosten zu hoch sind, kann dieses für 6 Monate toleriert werden. Sie müssen sich allerdings eine Wohnung mit angemessener Miete suchen. Die Umzugskosten werden vom Jobcenter nicht übernommen.

Heizkosten, Warmwasser

Heizkosten gehören normalerweise zu den Nebenkosten und werden vom Jobcenter übernommen, aber auch hier nur die angemessenen Heizkosten.

Wenn die Warmwasseraufbereitung dezentral erfolgt, also z.B. mit einem Durchlauferhitzer, wird dieses nicht vom Regelbedarf gedeckt, sondern extra abgerechnet. Die Kosten für die Warmwasserversorgung müssen aber angemessen sein.
Bei Erwachsenen ist der Mehrbedarf 2,3% vom Regelbedarf, bei Kindern ist der Mehrbedarf reduziert. 1,4% von Regelbedarfsstufe 4 und 1,2% von Regelbedarfsstufe 5 und 0,8% von Regelbedarfsstufe 6. Überschlägig ist die Mehrbedarfspauschale 10 € monatlich für eine Person.

Mehrbedarf besondere Ernährung

Bei einer besonderen krankheitsbedingten Ernährung kann man einen Mehrbedarf erhalten. Dieser Mehrbedarf ist eine Pauschale von 10%. Mit einem ärztliche Attest muss nachgewiesen werden, dass die kostenintensive Ernährung aufgrund einer Krankheit notwendig ist.

Weitere Änderungen

Während einer Karenzzeit von 12 Monaten kann der Bürgergeldempfänger seine Wohnung bei voller Mietkostenübernahme behalten auch wenn die Wohnung nach den Vorschriften zu gross ist.

Schonvermögen: Erspartes bis 40.000 € wird nicht angerechnet. Bei weiteren Haushaltsangehörigen sind es 15.000 €.
Nach Ablauf der Karenzzeit reduziert sich das Schonvermögen des Bürgergeldempfängers auch auf 15.000 €.

Ein Weiterbildungsgeld von 150 € wird eingeführt.

Der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen ist 100 €.

Freibeträge ab 1. Juli 2023

  • Einkommensanteil von 101 € bis 520 €: Freibetrag 20%
  • Einkommensanteil von 521 € bis 1000 €: Freibetrag 30%
  • Einkommensanteil von 1001 € ...
    bis 1200 € (Partnerschaft): Freibetrag 10%
    bis 1500 € (Alleinerziehend): Freibetrag 10%

Hinzuverdienst von Schülern, Studenten und Auszubildenden: Freibetrag 538 €.

Leistungsminderungen beim Bürgergeld (Auszug BMF)

Wer Termine nicht wahrnimmt, muss auch weiterhin mit Sanktionen rechnen. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Rentenversicherung

Für die Zeit in der Bürgergeld bezogen wird werden keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Jeder Monat in der Grundsicherung verringert also künftige Rentenzahlungen.

Krankenversicherung

Bezieher von Bürgergeld sind weiter bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Den Krankenkassenbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlt das Jobcenter.

Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen müssen Sie eventuell einen Kostenanteil für Medikamente oder Hilfsmittel übernehmen. Mit meinem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln.

Bürgergeld und Minijob oder Mindestlohn

Vergleich von Bürgergeld ohne Einkommen und Bürgergeld mit Einkommen (Minijob 556 €, Mindestlohn 2.112 €). Der Netto-Zugewinn wird Sie überraschen ... lohnt sich Arbeit noch?
Angemessener Wohnraum: eine Person hat einen Anspruch auf 45m². Für jede weitere Person kommen 15m² hinzu.

1. Beispiel: Ehepaar, zwei Kinder 5 und 8 Jahre alt, Miete 900 €, Heizkosten und Warmwasser 100 €.

Der Gesamtbetrag ist mit Kindergeld (500 €).

Einkommen
brutto    netto  
BürgergeldGesamt
netto
--2.249 €2.759 €
556 €556 €1.888 €2.954 €
Netto-Plus 195 €
2.112 €1.675 €922 €3.107 €
Netto-Plus 348 €


2. Beispiel: Alleinerziehend, drei Kinder 4, 6 und 10 Jahre alt, Miete 900 €, Heizkosten und Warmwasser 100 €.

Der Gesamtbetrag ist mit Kindergeld (750 €).

Einkommen
brutto    netto  
BürgergeldGesamt
netto
--2.138 €2.903 €
556 €556 €1.744 €3.065 €
Netto-Plus 162 €
2.112 €1.639 €877 €3.281 €
Netto-Plus 378 €


Der Mindestlohn in Deutschland ist 12,82 € je Zeitstunde, Monatslohn bei 38 Arbeitsstunden 2112 €.
Ob sich Arbeit lohnt ist hier eine Frage der persönlichen Bewertung!