Familien mit Kindern werden beim Erwerb von Wohneigentum im Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 staatlich gefördert.
Der Antrag auf Förderung kann bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss von
jährlich 1200 € pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderung ist allerdings von Einkommensgrenzen abhängig.
Tragen Sie Ihre Daten in den Baukindergeld-Rechner ein und ermitteln Sie Ihren Anspruch. Das Jahreseinkommen ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen!
Grundsätzliches
Das Baukindergeld wird für alle Kinder gezahlt, die einen Kindergeldanspruch haben. Es gibt also keine direkte Altersgrenze. Beantragen können Sie das Baukindergeld bei der
KfW.
KfW, Fördervoraussetzungen:
"Die aktuellen Fördervoraussetzungen sehen vor, dass Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 Ihren Kaufvertrag unterzeichnet haben oder Ihnen die Baugenehmigung erteilt wurde. Ab dem Tag des Einzugs in Ihre neue Immobilie haben Sie 6 Monate Zeit, Ihren Antrag für das Baukindergeld zu stellen. Sobald Sie in Ihre neue Immobilie eingezogen sind, melden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner und Ihre Kinder sich bei Ihrer Gemeinde an oder um. Die Meldebestätigung, die Sie von der Gemeinde erhalten, brauchen Sie später, um Ihr Einzugsdatum nachzuweisen."
Was wird gefördert?
- Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie ab dem 1. Januar 2018
- Haus oder Wohnung
- Neubau oder Gebrauchtimmobilie
- Keine Wohnflächenbegrenzung
Jahreseinkommen, Haushaltseinkommen
Das Jahreseinkommen ist das zu versteuernde Einkommen, also alle Einkünfte abzüglich aller steuerlich relevanten Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen).
Das zu versteuernde Einkommen können Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Falls dieser nicht zur Hand ist, können Sie mit meinem
Einkommensteuerrechner diesen Wert
(im Detailergebnis) ermitteln.
Freibetrag
Für jedes Kind werden 15.000 € angerechnet. Dieser Freibetrag für das Baukindergeld ist nicht mit dem Kinderfreibetrag für die Einkommensteuer zu verwechseln!
Maßgebliches Einkommen
Das maßgebliche Einkommen ist das um den Freibetrag reduzierte Haushaltseinkommmen. Wenn man die staatliche Förderung erhalten will, darf dieses Einkommen den Grenzwert von
75.000 € nicht überschreiten!
Weiterführende Links zum Thema Baukindergeld
KfW ... Baukindergeld, mit Zuschuss vom Staat ins eigene Zuhause
Bundesministerium des Inneren ... Baukindergeld, Rahmenbedingungen
Beispielrechnung Familie mit 2 Kindern
Baukredit (Hypothek): 250.000 €
Zinssatz: 1,4%
Tilgung: 2,0%
Monatlicher Aufwand: 708 €
Baukindergeld: 200 €
Reduzierter Aufwand: 508 €
Für den Zeitraum von 10 Jahren ist die monatliche Belastung erheblich verringert!
Bei der Finanzierung einer Immobilie sollte man allerdings langfristig planen. Das Baukindergeld entfällt nach 10 Jahren und Hypotheken haben nur eine begrenzte Laufzeit.
Stichworte: baukindergeldrechner, baukindergeld online berechnen, kfw baukindergeld, baukindergeld formular