Materiell hilfebedürftige Asylbewerber erhalten Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Adressaten sind geduldete oder zur Ausreise verpflichtete Ausländer in Deutschland. In der Regel entsteht die Hilfebedürftigkeit durch fehlendes Erwerbseinkommen, weil in vielen Fällen keine Arbeitserlaubnis vorliegt.
Rahmenbedingungen
In der
Erstaufnahmeeinrichtung wird der Bedarf für Unterkunft, Kleidung und Ernährung durch Sachleistungen gedeckt. Zur freien Verfügung wird ein Taschengeld gezahlt.
- Haushaltsvorstand: 256 € Sachleistung + 204 € Geldleistung (367 €)
- Ehepartner jeweils: 229 € Sachleistung + 184 € Geldleistung (330 €)
- Kinder 0-5 Jahre: 180 € Sachleistung + 132 € Geldleistung (249 €)
- Kinder 6-13 Jahre: 204 € Sachleistung + 137 € Geldleistung (283 €)
- Kinder 14-17 Jahre: 269 € Sachleistung + 139 € Geldleistung (326 €)
- Kinder ab 18 Jahren: 204 € Sachleistung + 164 € Geldleistung (294 €)
Beispiel Familie mit 2 Kindern (7 Jahre und 3 Jahre):
600 € Geldleistung
Bei einer Unterbringung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung wird die gesamte Leistung bar ausgezahlt.
Die Unterkunft bezahlt die Kommune.
Kinder erhalten Unterstützung für Klassenfahrten, Ausflüge, schulische Veranstaltungen und für laufenden Schulbedarf.
Nach einer Wartefrist von 15 Monaten haben Asylbewerber Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Das Sachleistungsprinzip entfällt ... die Leistung wird als Barleistung gezahlt! Unterkunft (Miete etc.) bezahlt die ARGE.
Leistungsberechtigte erhalten eine Gesundheitskarte und haben den gleichen Versicherungsanspruch wie gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland.