Altersvorsorgedepot

Das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot) startet am 1. Januar 2027 in Deutschland und löst die bisherige Riester-Rente ab. Es kombiniert eine staatliche Förderung mit den höheren Renditechancen des Kapitalmarkts, indem bewusst auf teure Beitragsgarantien verzichtet wird. Das angesparte Geld wird direkt in ausgewählte Wertpapiere wie Aktien-ETFs, Fonds und Anleihen investiert.
Altersvorsorgedepot
Ihre Angaben
Ihr Alter
Jahre
Monatliche Sparrate 
 €
Rendite-Erwartung
%
Nachgelagerte Besteuerung
%
Inflationsrate (Statista, Mittelwert 2,4%)
%
Ihr Ergebnis
Sparzeitraum (67-Alter)
Eigenbetrag / Jahr

+ Förderung / Jahr

= Summe

Gesamte Einzahlung

Bilanz mit 67 Jahren

Wertverlust durch Inflation

Kaufkraft

Hinweis

Das Ergebnis eines Vertrags zur Altersvorsorge ist keine feste Größe. Die Zinsen (ETF) sind schwankend, Gebühren, nachrangige Steuern und die Inflation verringen den "Gewinn" . Kinder sind im Rechner aktuell nicht berücksichtigt.

Staatliche Förderung und Zulagen

Die Förderung basiert auf einem Zulagensystem, das sich nach deinen eigenen Einzahlungen (Eigenbeitrag) richtet:

Höchstgrenze.
Gefördert werden Einzahlungen von bis zu 1.800 € pro Jahr (maximal 150 € im Monat). Insgesamt dürfen maximal 6.840 € jährlich eingezahlt werden. Wer die Höchstgrenze voll ausschöpft, erhält die maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr. Einen Förderquote des Staates von 30 %.

Kinderzulage
Für jedes Kind das Kindergeld erhält gibt es eine jährliche Förderung von 300 €.

Steuern und Auszahlung

Steuerfreie Ansparphase.
Während der Laufzeit fallen keine Steuern auf Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen an.

Nachgelagerte Besteuerung.
Genau wie bei Riester werden die Auszahlungen im Alter mit deinem dann gültigen, meist niedrigeren Einkommenssteuersatz besteuert.

Auszahlung ab 65 Jahren.
Bei Renteneintritt können 30 % des Kapitals auf einen Schlag steuerfrei entnommen werden. Die restlichen 70 % werden über einen monatlichen Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) ausgezahlt.

Strafen bei Frühentnahme.
Wer vorzeitig Geld für private Zwecke entnimmt, verliert die gesamte staatliche Förderung rückwirkend. Einzige Ausnahme ist der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.