Altersvorsorgedepot-Rechner

Das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot) startet am 1. Januar 2027 in Deutschland und löst die bisherige Riester-Rente ab. Es kombiniert eine staatliche Förderung mit den höheren Renditechancen des Kapitalmarkts, indem bewusst auf teure Beitragsgarantien verzichtet wird. Das angesparte Geld wird direkt in ausgewählte Wertpapiere wie Aktien-ETFs, Fonds und Anleihen investiert.
Altersvorsorgedepot
Ihre Angaben
Ihr Alter
Jahre
Monatliche Sparrate 
 €
Erwartete Rendite
%
Inflationsrate (Statista, Mittelwert 2,4%)
%
Kinderzulage altersbedingt !
Ihr Ergebnis
Sparguthaben mit 67 Jahren

Rente aus Guthaben Rente (Kaufkraft)

Grundsätzliches

Das Ergebnis eines Vertrags zur Altersvorsorge ist keine feste Größe. Die Zinsen (ETF) sind schwankend, Gebühren, nachrangige Steuern und die Inflation verringern den "Gewinn" erheblich. Anbieter von Verträgen locken mit hohen Renten und ignorieren die Inflation, die Kaufkraft der Rente ist aber die entscheidende Größe!

Staatliche Förderung und Zulagen

Die Förderung basiert auf einem Zulagensystem, das sich nach den eigenen Einzahlungen richtet:

Höchstgrenze.
Gefördert werden Einzahlungen von bis zu 1.800 € pro Jahr (maximal 150 € im Monat). Insgesamt dürfen maximal 6.840 € jährlich eingezahlt werden. Wer die Höchstgrenze voll ausschöpft, erhält die maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr. Einen Förderquote des Staates von 30 %.

Kinderzulage
Für jedes Kind das Kindergeld erhält gibt es eine jährliche Förderung von 300 €.

Steuern und Auszahlung

Steuerfreie Ansparphase.
Während der Laufzeit fallen keine Steuern auf Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen an.

Nachgelagerte Besteuerung.
Genau wie bei Riester werden die Auszahlungen im Alter mit deinem dann gültigen, meist niedrigeren Einkommenssteuersatz besteuert.

Auszahlung ab 65 Jahren.
Bei Renteneintritt können 30 % des Kapitals auf einen Schlag steuerfrei entnommen werden. Die restlichen 70 % werden über einen monatlichen Auszahlplan (mindestens bis zum 85. Lebensjahr) ausgezahlt.

Strafen bei Frühentnahme.
Wer vorzeitig Geld für private Zwecke entnimmt, verliert die gesamte staatliche Förderung rückwirkend. Einzige Ausnahme ist der Kauf einer selbstgenutzten Immobilie.