Steuerreduziert zur Rente hinzuverdienen? Mit der Aktivrente kann man nach Erreichen der Regelaltersgrenze (z. B. Jahrgang 1959: 66 Jahre und 2 Monate) weiterarbeiten.
Vom Bruttoeinkommen werden monatlich maximal 2000 € steuermindernd abgezogen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Der Arbeitgeber zahlt aber weiterhin seinen Beitragsanteil in die Sozialversicherungen.
Der Nettogewinn bei der Aktivrente ist erheblich! Für einen besseren Vergleich können Sie wahlweise mit oder ohne Aktivrente rechnen. Die Berechnung wird mit einer reduzierten Gehaltsberechnung durchgeführt. Altersentlastungsbetrag und private Krankenversicherung sind nicht berücksichtigt.