Aktivrente-Rechner

Steuerreduziert zur Rente hinzuverdienen! Mit der Aktivrente kann man nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Vom Bruttoeinkommen werden maximal 2000 € steuermindernd abgezogen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung entfallen. Der Arbeitgeber zahlt aber weiterhin seinen Beitragsanteil in die Sozialversicherungen.
Die Berechnung können Sie mit oder ohne Aktivrente durchführen. Der Nettogewinn bei der Aktivrente ist erheblich!
Rentenversicherungsbeiträge können freiwillig weitergezahlt werden, um die Rente zu erhöhen.
Brutto-Netto 2026, Aktivrente
Ihre Angaben
Ihr Bruttolohn
Kinderfreibeträge
Ihre Steuerklasse

Kinder
GKV ... Zusatzbeitrag
%
Kirchensteuer

Aktivrente
Rentenversicherung

Ihr Ergebnis

Steuerbelastung

Sozialabgaben

Nettolohn

Wer kann die Aktivrente bekommen?

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die ab Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten wollen. Auch Frührentner müssen erst die Regelaltersgrenze erreicht haben, wenn sie von dem Steuerbonus profitieren wollen.
Nach erreichen der Regelaltersrente zahlt der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr, aber der Arbeitgeber zahlt weiter. Rentner können sich aber freiwillig versichern und damit ihre Rente erhöhen.

Wer kann die Aktivrente nicht bekommen?

Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber sowie Beamtinnen und Beamte.

Freiwillige Rentenversicherung während der Aktivrente?

Meine Meinung: es lohnt sich nicht.
Mit dem Musterbeispiel 3000 € brutto sparen Sie ohne Rentenversicherung monatlich 279 €, jährlich 3348 €.
Mit einem Jahr freiwilliger Rentenversicherung erhöht sich Ihre Rente um 28 €.
Bilanz: 3348 € / 28 € = 120. Nach 10 Jahren kommen Sie folglich in die Gewinnzone ... dann sind Sie 77 Jahre alt.

Rahmendaten

Bemessungsgrenzen
Rentenversicherung:
Krankenversicherung:

Versicherungspflichtgrenze:
Grundfreibetrag:
Kinderfreibetrag:
Entlastungsbetrag Alleinerziehende (StKl 2):