Mit dem Abschreibungsrechner berechnen Sie den steuerrelevanten Wertverlust von Unternehmensvermögen, PKW, Gebäuden etc. Die Abschreibung wird meist aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermittelt und - unter Beachtung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Besonderheiten - als Aufwand in der Gewinnermittlung berücksichtigt.
Der steuerrechtlich zu ermittelnde und als Betriebsausgabe abzugsfähige Wertverlust wird Absetzung für Abnutzung (AfA) genannt.
Grundsätzliches
Mit dem Afa-Rechner berechnen Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag aus den Anschaffungskosten und einem vorgegebenen Nutzungszeitraum.
Bei der üblichen linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Dabei wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben und am Ende der Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben.
Wenn die Anschaffung unterjährig getätigt wurde, wird der Abschreibungsbetrag im ersten Jahre auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet.
Bei einer Nutzung des Wirtschaftsgutes über den Abschreibungszeitraum hinaus, verbleibt ein Buchwert von 1 € als Erinnerungswert in der Bilanz!
AfA bei Kleingewerbe
Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer oder Selbständiger setzt bei der Abschreibung immer den Nettobetrag an, weil die Umsatzsteuer verrechnet wird (Umsatzsteuer, Vorsteuer).
Der Kleingewerbetreibende ist von der Umsatzsteuer befreit. Vorsteuer und Umsatzsteuer haben keine Relevanz und es wird daher mit dem Bruttobetrag gerechnet.
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