Zumutbare Belastung

Außergewöhnliche Belastungen nach §33 Einkommensteuergesetz (EStG), wie z.B. nicht erstattete Krankheitskosten, Aufwendungen für Hilfsmittel wie Brillen und Zahnprothesen, werden nur dann steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn diese Aufwendungen eine zumutbare Belastung übersteigen. Tragen Sie Ihre Werte in den Rechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Zumutbare Belastung
Ihre Angaben
Gesamtbetrag der Einkünfte 
Kinder

Ihr Ergebnis
Zumutbare Belastung

Zumutbare Belastung und außergewöhnliche Kosten berechnen

Die zumutbare Belastung ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen und dem Familienstatus. Das Einkommen ist in drei Stufen (bis 15.340 €, 15.341 € bis 51.130 € und über 51.130 €) aufgeteilt. Die Steuersätze sind für jeden Einkommensbereich und Status (Anzahl der Kinder, Grundtarif oder Splittingtarif) unterschiedlich. Bei Kinderlosen wird die Besteuerung nach Grundtarif und Splittingtarif unterschieden. Wenn Kinder vorhanden sind, ist diese Unterscheidung obsolet.

Die Tabelle mit den Prozentbeträgen finden Sie im Einkommensteuergesetz § 33.

Beispiel:
Sie haben 1 Kind und 24.000 € Einkommen. Für die Gleitsichtbrille waren 1000 € Eigenleistung erforderlich. Die zumutbare Belastung errechnet sich wie folgt:

15.340 € x 2% = 306,80 €
24.000 € - 15.340 € = 8660 €
8660 € x 3% = 259,80 €
306,80 € + 259,80 € = 566,60 €

Als außergewöhnliche Belastung können Sie 433,40 € in der Steuererklärung geltend machen.

Außergewöhnliche Belastung (Auszug Wikipedia)

Die außergewöhnliche Belastung (agB) ist in §§ 33 ff. des deutschen Einkommensteuergesetzes geregelt. Der Gesetzgeber will mit der steuermindernden Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen unzumutbare Härten bei der Einkommensteuer vermeiden. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Stichworte: außergewöhnliche belastung steuer, was kann man steuerlich absetzen