Es gibt keine gesetzliche Rechenformel für die Ermittlung der Vorschusszinsen. In der Regel wird
1/4 des Anlagezinssatzes (Zinsfaktor 0,25) über einen Zeitraum von 90 Vorschusszinstagen für die Berechnung der Vorschusszinsen genommen. Abweichend davon nehmen auch einige Geldinstitute nicht die vollen 90 Vorschusszinstage sondern die verbleibenden Tage bis zur Kündigungsfrist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Geldinstitut!
Bei Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist kann man jeden Monat über 2000 € frei verfügen. Werden z.B. 5000 € abgehoben, so müssen für 3000 € Vorschusszinsen entrichtet werden.
Bei dem Beispiel mit 5000 € Entnahmebetrag, 2000 € Freibetrag und z.B. 2% Anlagezinssatz ergeben sich 0,5% (1/4 von 2%), also 15 € jährlich. Die Berechnung erfolgt aber nur über 90 Tage und deshalb werden 15 € x 90/360 = 3,75 € als Vorschusszinsen angerechnet. Die Vorschusszinsen sind also sehr moderat und nicht so hoch wie manche Verbraucher glauben.
Die Postbank hat allerdings abweichende Rahmenbedingungen bei der Berechnung der Vorschusszinsen. Die Zinsen betragen 1/2 (Zinsfaktor 0,5) des jeweils für die betreffende Spareinlage geltenden Zinssatzes. Dafür ist allerdings der Guthabenzins höher als bei vergleichbaren Sparbüchern!