Elterngeldrechner, Anspruch berechnen

Dieser Elterngeld-Schnellrechner berechnet aus dem Nettoeinkommen das monatliche Basiselterngeld und das ElterngeldPlus näherungsweise. Eine genaue Berechnung (umfangreich) aus dem Bruttoeinkommen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Basiselterngeld kann 12 Monate bezogen werden und das ElterngeldPlus 24 Monate. Eine Verlängerung um zwei "Partnermonate" ist möglich. Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst aus? Tragen Sie Ihre Werte in den Elterngeldrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
Elterngeld-Rechner
Ihre Angaben
Sie erwarten

Sie haben bereits ein Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren?

Mittleres Monatsnetto 
Hinzuverdienst in der Elternzeit 
Ihr Ergebnis
Basiselterngeld 

Gesamtnetto 


Elterngeld Plus 

Gesamtnetto 

Berechnen Sie mit dem Elterngeld-Rechner Ihren Elterngeldanspruch aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Rahmendaten

Ersatzrate: 
Zuschlag Geschwister: 
Zuschlag Mehrlingsgeburt: 
Summe Basiselterngeld über max. 12 Monate: 
Summe ElterngeldPlus über max. 24 Monate: 

Basiselterngeld

Basiselterngeld wird bis zu 12 Monate nach der Geburt des Kindes ausbezahlt und kann um zwei "Partnermonate" verlängert, sofern auch der zweite Elternteil mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt. Die Elterngeldmonate können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Es beträgt mindestens 300 € und ist auf 1800 € begrenzt. Auch Nicht-Erwerbstätige erhalten das Mindestelterngeld.

ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus kann die Bezugszeit des Elterngeldes verlängert werden. Es ist für Eltern gedacht, die früher wieder berufstätig werden. Es beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldes ohne Teilzeiteinkommen, aber wird für den doppelten Zeitraum gezahlt.
Wenn sich die Eltern die Betreuung teilen und parallel über 4 Monate 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten gibt es einen Partnerschaftsbonus von weiteren 4 Monaten ElterngeldPlus!

In den Monaten mit Mutterschaftsleistungen kann nur Basiselterngeld aber kein ElterngeldPlus bezogen werden!
Das ElterngeldPlus muß schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann nur einmal ElterngeldPlus in Anspruch nehmen.

Berechnung des Elterngeldes

Das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt ist die Basis für die Berechnung des Elterngeldes. Die Höhe des Elterngeldes ist gestaffelt. Die sogenannte Ersatzrate beträgt bei einem maßgeblichen Einkommen ab 1240 € 65%, von 1000 € bis 1200 € 67% und unterhalb 1000 € gestaffelt bis 100%. Zwischenwerte errechnen sich mit 0,1% pro 2 €, d.h. bei 1220 € beträgt die Ersatzrate 66% und bei z.B. 800 € beträgt die Ersatzrate 77%.
Das Mindestelterngeld von 300 € erhalten alle, also auch die Bezieher von Hartz4.
Der Anspruch auf Elterngeld entfällt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 500.000 €. (Alleinerziehende die Hälfte)

Grundvoraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben!
  • Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen!
  • Sie müssen mit ihrem Kind in einem Haushalt leben!
  • Sie haben keine oder keine volle Erwerbstätigkeit!

Wenn Sie nach der Geburt einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Begrenzung auf 30 Wochenstunden) wird das erzielte Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt. Das maßgebliche Erwerbseinkommen (Monatsdurchschnitt) vor der Geburt des Kindes ist dabei auf den Betrag von maximal 2769 € begrenzt!

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