Bausparrechner, Förderung

Obwohl Bausparverträge nur gering verzinst werden, können sie doch eine rentable und sichere Geldanlage bei kleineren Einkommen sein. Staatliche Fördermittel (Wohnungsbauprämie) und Arbeitnehmersparzulage unterstützen beim Ansparen.
Nehmen Sie nur eine kleine Bausparsumme und profitieren Sie von Prämien und Zulagen. Mit dem Bausparvertrag wird eine Regelsparrate festgelegt, sie beträgt 3 ‰ bis 10 ‰ bei den Anbietern. Bei einem beispielhaften Vertrag von 20.000 € und 6 ‰ wäre die Sparrate 120 € monatlich. Nach z.B. 6 Jahren hätten Sie 8.640 € angespart. Die Zuteilung liegt bei etwa 40 % der Bausparsumme, also 8.000 €
Die Regelsparrate ist nicht verpflichtend, sie kann höher oder niedriger gewählt werden. Wenn die Rate höher ist, wird der Eigenanteil an der Bausparsumme früher erreicht. Die Zuteilung wird aber dadurch nicht schneller erfolgen, weil die Mindestanspardauer vertraglich vorgegeben ist.
Bausparrechner
Ihre Angaben löschen
Bausparsumme
Abschlussgebühr
%
z.v. Jahreseinkommen
Familienstatus

Monatliche Sparleistung
Vermögenswirksame Leistung
AnsparzeitZinssatz
%

Ihr Ergebnis
Bausparguthaben

Rendite p.a.

Ansparquote



Grundsätzliches

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie erst nach einem Ansparzeitraum von mindestens 7 Jahren. Um das Bauspardarlehen zu erhalten müssen Sie in der Regel eine Ansparquote von 40% und die Bewertungszahl erreicht haben!
Für die Tilgungsberechnung des Bauspardarlehens nutzen Sie bitte den komfortablen Hypothekenrechner meines Rechnerportals.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts und werden direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto (Bausparvertrag) überwiesen. Die Sperrfrist zur Erlangung der staatlichen Förderung beträgt sieben Jahre. Gefördert wird eine VL von maximal 470 € pro Jahr mit 9 %, sofern der Anleger in jenem Sparjahr ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 17.900 € (Alleinveranlagung, ledig) bzw. 35.800 € (bei gemeinsamer Veranlagung, verheiratet) aufweist.

Arbeitnehmersparzulage

Wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 € (35.800 €) nicht übersteigt, wird bis zu einem jährlichen VL-Betrag von 470 € (940 €), eine Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) von 9% gezahlt! Also maximal 42,30 € (84,60 €). Diese Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt jährlich bei der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.

Wohnungsbauprämie

Eine Wohnungsbauprämie erhält derjenige, der ein zu versteuerndes Jahreseinkommen bis maximal 35.000 € (Ehepaare das Doppelte) hat. Sie beträgt 10% auf die laufenden Bausparbeiträge und die Guthabenzinsen des Bausparguthabens, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 € betragen.
Je Kalenderjahr werden maximale Aufwendungen in Höhe von 700 € (1.400 €) bezuschusst, sodaß die jährliche Höchstprämie bei 70 € bzw. 140 € liegt.

Vertragsabschluss bis zum 31.12.2008: Die Förderung bleibt nur erhalten, wenn der Bausparvertrag innerhalb der ersten sieben Jahre zweckdienlich genutzt wird. Danach gibt es keine Nutzungsbindung für das Bausparguthaben.
Vertragsabschluss ab 1.1.2009: Die Förderung (Prämie) ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.

Für die Einkommensgrenze ist das zu versteuernde Einkommen entscheidend. Bei Ehegatten das Einkommen, welches sich bei einer Zusammenveranlagung ergibt.

Die 5 Phasen eines Bausparvertrags

1. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss ist bei fast jeder Bank möglich. Bausparsumme und Sparrate werden individuell festgelegt. Die Abschlussgebühr wird entweder nicht verlangt oder liegt bei 0,5% bis 1,6% der Bausparsumme. Diese Gebühr wird mit den ersten Zahlungen auf Ihr Bausparkonto verrechnet.

2. Ansparphase
Das Mindestsparguthaben beträgt tarifabhängig 40% bis 50% der vereinbarten Vertragssumme. In der Regel werden feste monatliche Beträge gespart. Das Bausparguthaben resultiert aus den geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie. Durch Sonderzahlungen oder mit einer Einmalzahlung kann der vereinbarte Ansparbetrag früher erreicht werden.
Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, zwischen dem Abschlusstermin und dem frühesten Zuteilungstermin des Bausparvertrags liegt. Dieses hängt davon ab, wann die Kriterien für die Zuteilung (so etwa das Erreichen des Anspargrades oder der Bewertungszahl) erreicht sind.

3. Zuteilung
Bausparkassen dürfen keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen. Die Zuteilung erfolgt nicht automatisch, wenn das erforderliche Ansparguthaben erreicht ist, sondern ist abhängig von der Bewertungszahl. Diese Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages durch Saldierung zu den Bewertungsstichtagen errechnet. Da die Reihenfolge der Auszahlung durch die Höhe der Bewertungszahl geregelt ist, kann im ungünstigen Fall die Zuteilung einige Jahre dauern, obwohl das Bausparguthaben vorhanden ist. Wenn die Banken liquide sind, d.h. viele Neuverträge eingehen, erfolgt die Zuteilung früher, werden viele Verträge ausgezahlt, verzögert sich die Zuteilung.
Der Bewertungsstichtag ist ein Termin zur Neuberechnung der Bewertungszahl der Bausparverträge. Meistens nutzen die Bausparkassen die Quartalsenden als Bewertungsstichtage.

4. Auszahlung
Wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, erfolgt etwa vier Wochen nach dem Antrag eine Auszahlung des Sparbetrages und des Darlehens. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist.
Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet und wird im Grundbuch nachrangig abgesichert.
Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab, die zu Lasten des Bausparers geht. Die Kosten dieser Versicherung sind im Effektivzins des Bauspardarlehens enthalten.

5. Tilgung
Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 2 und 9 Prozent der Bausparsumme.
Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne daß die bei Banken übliche Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Stichworte: bausparrechner, bausparvertrag berechnen, online-rechner, bausparvertrag rechner, bausparvertrag online vergleich, bausparkasse bausparvertrag, bausparvertrag laufzeit