Das Baukindergeld wird für alle Kinder gezahlt, die einen Kindergeldanspruch haben. Es gibt also keine direkte Altersgrenze. Beantragen können Sie das Baukindergeld bei der
KfW.
Eine Sonderregelung ist das Bayerischen Baukindergeld Plus von 300 € pro Kind. Es wird auf Antrag zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes von 1.200 € gezahlt. Diese zusätzliche Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch nach Haushaltslage. Antragsformulare finden Sie
hier.
Was wird gefördert?
- Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie ab dem 1. Januar 2018
- Haus oder Wohnung
- Neubau oder Gebrauchtimmobilie
- Keine Wohnflächenbegrenzung
Jahreseinkommen
Das Jahreseinkommen sind alle Einkünfte abzüglich aller steuerlich relevanten Ausgaben, wie Werbungskosten, Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen).
Das zu versteuernde Einkommen können Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid entnehmen. Falls dieser nicht zur Hand ist, können Sie mit meinem
Einkommensteuerrechner diesen Wert
(im Detailergebnis) ermitteln.
Haushaltseinkommen
Das Haushaltseinkommen ist das zu versteuernde Jahreseinkommen im Eingabefeld.
Freibetrag
Für jedes Kind werden 15.000 € angerechnet. Dieser Freibetrag für das Baukindergeld ist nicht mit dem Kinderfreibetrag für die Einkommensteuer zu verwechseln!
Maßgebliches Einkommen
Das maßgebliche Einkommen ist das um den Freibetrag reduzierte Haushaltseinkommmen. Wenn man die staatliche Förderung erhalten will, darf dieses Einkommen den Grenzwert von
75.000 € nicht überschreiten! Der Rechner gibt einen Hinweis aus, wenn der Grenzwert überschritten wird.