Arbeitslosengeld 1, ALG-Rechner

Berechnen Sie das Arbeitslosengeld 1 aus Ihrem Gehalt mit dem ALG-Rechner. Anspruch hat jeder der zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit für mindestens 360 Tage Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 muss man der Agentur für Arbeit zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Tragen Sie Ihre Werte in den Arbeitslosengeldrechner ein und betätigen Sie die Taste "berechnen".
ALG1-Rechner
Ihre Angaben
Monatsbruttoeinkommen 
Jährliche Einmalzahlung 

Lohnsteuerklasse

Wo waren Sie beschäftigt


Sie erhalten Kindergeld?

Ihr Ergebnis
Monatliches Arbeitslosengeld 

Rahmendaten

Beitragsbemessungsgrenze RV West:
Beitragsbemessungsgrenze RV Ost:
Das Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt!

Grundsätzliches

Für die Berechnung des pauschalisierten Nettoentgeltes werden die Sozialabgaben mit 20% angesetzt. Dieser Betrag wird nicht real abgeführt.

Übersteigt das Monatsbruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, wird für die Berechnung nur ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt!

Sie sollten sich bereits am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, oder wenn der Verlust des Arbeitsplatzes frühzeitig bekannt ist, auch vorher schon bei der Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes melden. Nur dann ist gewährleistet, daß Sie "nahtlos" Leistungen nach den SGB III erhalten.

Sie sind verpflichtet, sich bereits nach Kenntnis der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Für die Anmeldung sollten Sie Ihren Personalausweis, eine Meldebescheinigung, das Kündigungsschreiben (falls vorhanden) und Ihre Rentenversicherungsnummer vorlegen.

Berechnen Sie den Anspruch mit diesem Rechner. Der angezeigte Wert kann nicht auf den Cent genau sein, weil Ihre besonderen persönlichen Rahmenbedingungen nicht bekannt sind und eventuell das Arbeitslosengeld etwas höher sein kann. Für eine Orientierung ist dieser Wert aber hinreichend genau!

Sperre des Leistungsbezugs bei Arbeitslosengeld 1

Wenn Sie die Arbeitslosigkeit selbst grundlos verursacht haben oder eine angebotene Arbeit ablehnen oder an vorgeschlagenen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung nicht teilnehmen, kann der Bezug der Leistung gesperrt werden. Die Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen dauern!
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. Kinderbetreuung, verzichtet die Arbeitsagentur in den meisten Fällen auf eine Sperrzeit.

Soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit

  • Wer ALG1 erhält, ist pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Wenn Sie vor Beginn der Arbeitslosigkeit im letzten Jahr rentenversicherungspflichtig waren, zahlt die Agentur Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung.
  • Auf dem Weg zu Arbeitssuche oder zu medizinischen Untersuchungen sind Sie unfallversichert.

Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1

Der Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes ist vom Alter und der Beschäftigungszeit abhängig.

Wer in den letzten 2 Jahren mindestens ...

  • 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält 6 Monate Arbeitslosengeld.
  • 16 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält 8 Monate Arbeitslosengeld.
  • 20 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält 10 Monate Arbeitslosengeld.
  • 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält 12 Monate Arbeitslosengeld.
Für ältere Arbeitnehmer gilt ...
  • wer 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat und das 50. Lebensjahr vollendet hat, erhält 15 Monate Arbeitslosengeld.
  • wer 36 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat und das 55. Lebensjahr vollendet hat, erhält 18 Monate Arbeitslosengeld.
  • wer 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat und das 58. Lebensjahr vollendet hat, erhält 24 Monate Arbeitslosengeld.

Ausnahme, Beispiel

Eine Mutter mit einem Kleinkind ohne Krippenplatz bekommt nach der Elternzeit bei einem Verlust des Arbeitsplatzes kein Arbeitslosengeld. Sie fällt sofort in Hartz4, weil sie nicht vermittelbar ist. Wenn dann der Ehegatte ein Einkommen hat, bekommt die Ehefrau meistens nichts ... und dass, obwohl sie jahrelang die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat!

Achtung: Sie hat einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und könnte klagen, falls keiner zugewiesen wird. Wenn Sie eine Kinderbetreuung für 15 Stunden nachweisen könnte (Eltern, Schwiegereltern, Bekannte?), wäre sie vermittelbar (Teilzeitjob) und bekämen Arbeitslosengeld.

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